
Die CDU/CSU-Fraktion hat gestern im Bundestag den Antrag „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ eingebracht. Der Antrag enthält Vorschläge, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lässt. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings, wie folgt zitieren:
„Wir wollen es nicht hinnehmen, wenn unsere Sanktionsmaßnahmen bei den betroffenen russischen Oligarchen nur ein müdes Lächeln auslösen oder wenn wir gar zum sicheren Hafen für Putins Wirtschaftsfreunde werden. Bislang haben sich die Sanktionen in unserem Land zum Teil als zahnloser Tiger erwiesen. Es ist daher gut, wenn die Ampel-Koalition nun endlich einen eigenen Gesetzentwurf zur besseren Rechtsdurchsetzung vorlegt. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Unser Antrag zeigt darüber hinaus, was wirklich nötig ist, damit die Sanktionen spürbar und wirksam werden.
Besonders wichtig ist die Einführung eines Nutzungsverbots ergänzend zum Verwertungsverbot bei Vermögenswerten wie Immobilien oder Yachten. Denn wenn Geldvermögen in keiner Form mehr genutzt werden kann, ist es weltfremd, bei Realwerten noch künstlich zwischen verbotener Verwertung und erlaubter Nutzung zu unterscheiden. Das ist geradezu die Einladung zum Unterlaufen der Sanktionen. Wir wollen nach italienischem Vorbild die Eigentümer von jeglicher Nutzung, auch privater und unentgeltlicher, ausschließen.
Damit verbunden ist unsere Forderung nach mehr Klarheit und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse. Es kann nicht sein, dass in Deutschland Immobilien immer noch bar bezahlt werden können. Damit wird Geldwäsche Vorschub geleistet. Stattdessen sollten Notare bei Immobiliengeschäften auf eine Geldwäsche-Verdachtsdatenbank zugreifen können. Außerdem muss der Bundesjustizminister die Länder nun endlich bei der Umsetzung des Datenbank-Grundbuchs nachdrücklich unterstützen, damit Besitzverhältnisse klar und nachvollziehbar werden.
Dass Sanktionen nicht nur ausländische Mitverantwortliche treffen sollen, beweist Fall Gerhard Schröder. Der SPD-Altkanzler hat mit seinem Verhalten dem Ansehen Deutschlands massiv geschadet, auch weil es geeignet ist, die wichtige psychologische Wirkung unserer Sanktionen, nämlich Russland wirksam zu isolieren, abzuschwächen. Es reicht daher nicht, ihm sein vom Staat finanziertes Büro zu streichen, sondern unser Antrag sieht vor, dass ehemaligen Regierungsmitgliedern wie Gerhard Schröder, die dem Ansehen Deutschlands durch Kumpanei mit ausländischen Despoten schaden, die Ruhegehälter gestrichen werden.
Wir sollten nicht vergessen: Die Oligarchen, die auf den Sanktionslisten stehen, haben ihr Vermögen nicht durch innovative Firmen gemacht. Sie sind durch eine mafiöse Struktur zu Geld gelangt — auf Kosten des Volkes. Ein ehemaliger Bundeskanzler, der weiterhin für russische Energiekonzerne tätig ist, macht sich mit ihnen gemein. Und: Man kann sich eben nicht gleichzeitig von Putin aushalten und vom deutschen Steuerzahler alimentieren lassen.“
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