
Die letzten offenen Punkte zum Strukturstärkungsgesetz sind heute im Bundeskabinett abschließend behandelt worden, so dass nun die Beschlussfassung durch den Bundestag erwartet werden kann.
Das Strukturstärkungsgesetz sieht auch das S-Bahn Projekt Köln-Mönchengladbach mit der Verlagerung von Regionalbahnleistungen auf die S-Bahn durch zweigleisigen Ausbau zwischen Rheydt-Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen und dem Neubau von drei Haltepunkten vor.
"Durch den zweigleisigen Ausbau und die gesamte Elektrifizierung der Strecke gelingt es zukünftig einen 20 statt 30-Minutentakt auf der Strecke anzubieten. So wird der Umstieg auf die Bahn erleichtert, der Pendlerverkehr reduziert und wir leisten einen guten Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele. Damit werden außerdem auch barrierefreie Umbauten der Bahnhöfe in Angriff genommen", so Dr. Günter Krings MdB.
Neben der Linie Köln-Mönchengladbach ist es gelungen, dass in der Anlage 4 des Strukturstärkungsgesetzes die S-Bahn-Verbindung Bedburg-Grevenbroich-Neuss-Düsseldorf (RB 39) und die S-Bahn-Verbindung Aachen-Jülich- Bedburg-Grevenbroich-Neuss-Düsseldorf als Gesamtprojekt „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier“ nun zusätzlich vom Bund berücksichtigt wird.
Bei der RB 39 hat der zuständige Verkehrsverbund, der VRR, bereits eine Beschlussfassung im Herbst 2019 getroffen. Mit der Aufnahme können nun Machbarkeitsstudien bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angefertigt werden.
Dr. Günter Krings MdB abschließend: „Die Aufnahme dieser Verkehrsprojekte seh ich als wesentliche Botschaft in das Rheinische Revier. Mit diesen Strecken wird eine notwendige Stärkung der zeitgemäßen Verkehrsinfrastruktur eintreten und es werden die durch die Tagebaue über Jahrzehnte beeinträchtigte Raumstruktur wieder hergestellt. Außerdem sorgen wir so für eine angemessene Erschließung, einen zeitgemäßen Anschluss an die umliegenden Zentren und für eine bessere Verknüpfung der Wissenschaftsstandorte im Rheinischen Revier.“
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