Krings-Kolumne: Generationengerecht

10.12.2023

Bundesregierung und Ampel-Koalition haben für ihre Haushaltspolitik ein vernichtendes Zeugnis erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. 2021 waren Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht abgerufen worden. 2022 hatten die Ampel-Fraktionen diese Mittel rückwirkend in ein Sondervermögen zu einem ganz anderen Zweck überführt. Die 60 Milliarden sollten der Regierung neben dem Haushalt zur Verfügung stehen, ohne als zusätzliche Verschuldung zu gelten. 2009 habe ich als Mitglied einer „Föderalismuskommission“ die Schuldenbremse mit ausgehandelt - genau, um solche trickreichen Machenschaften künftig zu verhindern. Als CDU haben wir diese Praxis der Ampel von Anfang an als Verstoß gegen das Grundgesetz, als verfassungswidrige Verschleierung kritisiert. Mit Recht.

Dienstag vor einer Woche war auch ich gespannt auf die von Olaf Scholz angesetzte Regierungserklärung im Bundestag. Aber leider hat er nichts erklärt: Keine Entschuldigung für den Verfassungsbruch, nicht einmal Bedauern. Keine Lösungen. Keine Ideen, wo er sparen möchte. Manche meinen nun, die Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre das Problem. Aber wenn für die kommenden Jahre mit jährlich 1000 Milliarden (!) Euro Steuereinnahmen in Deutschland gerechnet wird, haben wir ganz offensichtlich kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Für neue Schulden findet man immer irgendeinen Grund. Aber dieser Weg bleibt verantwortungslos und verschiebt die Belastungen auf kommende Generationen. Wer regieren will, muss Prioritäten setzen. Und wer das nicht kann oder will, sollte auch nicht regieren.
 

Es grüßt Sie herzlich!

Ihr Mann in Berlin

Dr. Günter Krings