Krings-Kolumne: 75 Jahre Grundgesetz

02.06.2024

Nach intensiven Beratungen der Väter und auch vier Mütter unserer Verfassung konnte Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 Vollzug melden: Das zunächst in den drei Westzonen geltende Grundgesetz wurde verkündet. Auch wenn es naturgemäß an einigen Stellen Meinungsverschiedenheiten gab, waren sich bei einer zentralen Entscheidung alle Beteiligten einig. Und so stehen die Grundrechte am Anfang unserer Verfassung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" lautet der erste Artikel des Grundgesetzes.

Mit dem Grundgesetz verbunden war aber auch die Entscheidung für eine repräsentative, für eine parlamentarische Demokratie. Doch 75 Jahre später spüren wir, dass Freiheit und Demokratie nicht selbstverständlich sind. Es sind nicht nur verbale Attacken und körperliche Übergriffe auf Politiker. Durch Fake News, die Verklärung von Bürgerräten und eine Identitätspolitik, welche die Fähigkeit der Abgeordneten zur Vertretung des gesamten Volkes bestreitet, wird die Legitimation der Parlamente angegriffen. Dem gilt es entschieden entgegenzutreten. Wir können stolz sein auf unser Grundgesetz, und wir können uns ein positives Selbstbild leisten.

Schon die Weimarer Republik ist nicht aufgrund einer schlechten Verfassung untergegangen. Es gab damals einfach nicht genug überzeugte Demokraten. Das darf uns 75 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes nicht noch einmal passieren. Und wir alle können dazu in einer Woche einen konkreten Beitrag leisten: indem wir zur Europawahl gehen!

 

Es grüßt Sie herzlich!

Ihr Mann in Berlin

Dr. Günter Krings