Krings-Kolumne: 70 Jahre Grundgesetz

02.06.2019

Es ist ein stolzes Jubiläum für unser Land: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der letzten Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates feierlich unterzeichnet und verkündet. Noch in derselben Nacht trat das Werk der 65 Mütter und Väter unserer Verfassung in Kraft. Nun dürfen wir 70 Jahre Grundgesetz feiern.

Der Deutsche Bundestag hat dieses Jubiläum nicht mit einer Feierstunde, sondern mit einer lebhaften Debatte gewürdigt. Schließlich ist unsere Verfassung kein Pokal, den man in eine Vitrine stellt, um ihn zu bestaunen. Es hat mich gefreut, in dieser Debatte für meine Fraktion zu reden.

Zur Lebendigkeit unserer Verfassung tragen übrigens auch die vielen und viel gescholtenen Verfassungsänderungen bei. Für die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit unserer Verfassung ist es wichtig, dass breite Mehrheiten den Verfassungstext anpassen und so auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Gleichwohl bleibt es seine vornehmste Aufgabe, einen gesellschaftlichen Grundkonsens zu sichern.

Nicht nur, wer die NS-Zeit oder die DDR erlebt hat, wird das Grundgesetz zu schätzen wissen. Wer aus Kriegen und Diktaturen in unser Land gekommen ist, wird das Grundgesetz heute besonders zu schätzen wissen. Als Abgeordneter empfinde ich es als meine Verpflichtung, die beste Verfassung, die Deutschland je hatte, überzeugend und wehrhaft gegen alle Angriffe zu verteidigen, damit wir auch in den kommenden Jahrzehnten auf ihrem guten Grund zusammenleben können.

Kennzeichen des Grundgesetzes ist der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen. Aber wenn es um die Menschenwürde und die Freiheit geht, ist unsere Verfassung im besten Sinne parteiisch: Denn seit nunmehr 70 Jahren garantiert das Grundgesetz, dass der Staat immer auf Seiten der Menschen steht.

 

Es grüßt Sie herzlich!

Ihr Mann in Berlin

Dr. Günter Krings