Krings: „Keine Fahrverbote in Mönchengladbach“

15.03.2019

Krings zeigte sich nach Entscheidung des Bundestags über die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfreut: „Die Gefahr von Fahrverboten ist für Mönchengladbach damit endgültig vom Tisch“. Die Gesetzesnovelle regelt, dass Fahrverbote nicht mehr erforderlich sind, wenn der Stickoxid-Ausstoß von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Der eigentliche, europäisch vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt selbstverständlich weiterhin. „In Mönchengladbach wären viele Tausend Fahrzeughalter von einem Fahrverbot betroffen. Sie haben nun Klarheit, dass ihnen keine kalte Enteignung durch Fahrverbote droht“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

Der seit vielen Jahren kritische Messpunkt an der Aachener Straße in Holt zeigte bereits bis Mitte letzten Jahr erstmals eine Stickoxid-Belastung unterhalb des zulässigen Grenzwertes an. „Ich freue mich, dass in Mönchengladbach die getroffenen Maßnahmen dafür sorgen, dass wir den bisherigen Grenzwert von 40 Mikrogramm einhalten“, so Krings. „Die neue Regelung gibt uns trotzdem die Gewissheit, dass in Fällen temporärer geringerer Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm andere Maßnahmen als Verkehrsverbote ausreichen, um den Grenzwert wieder zu erreichen.“

Für solche Maßnahmen stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielweise in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder den öffentlichen Personennahverkehr investiert werden, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm erreicht wird.
 
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird im Gesetz zudem geregelt, dass insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickoxid-Emissionen – also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge – von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Hiermit wird auch Rechtssicherheit für Halter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.

„Selbstverständlich ist und bleibt es unsere Aufgabe, die europäischen Vorgaben für die Stickoxid-Emissionen einzuhalten. Fahrverbote mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen müssen allerdings das letzte Mittel sein, um die Grenzwerte zu erreichen. Die jetzt getroffene Regelung, die Fahrverbote in vielen Fällen verhindert, ist eine gute Nachricht für Bürger, Handwerk und Mittelstand in Mönchengladbach und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen“, so Krings abschließend.