Krings: Gute Nachrichten für junge Eltern in Mönchengladbach

25.06.2020
Pressemitteilung

Gesetzentwurf von BMI und BMFSFJ ermöglicht digitalen Kombiantrag für Familienleistungen

In dieser Woche hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es ermöglicht, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. In einem Zuge können Eltern künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige - sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen. „Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Junge Familien haben schließlich Wichtigeres zu tun als unnötige Behördengänge", freut sich der parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums und Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.

Entscheidendes Element des Gesetzes ist die Regelung des elektronischen
Datenaustausches. An vielen Stellen können Behörden notwendige Daten
untereinander abrufen. Bürgerinnen und Bürger müssen künftig keine
Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung werden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit entfallen mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden.

„Mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz werden wir den Alltag von vielen jungen Familien in Mönchengladbache erleichtern. Gerade nach der Geburt möchten sich frischgebackene Eltern nicht mit lästigen Behördengängen und Formularen beschäftigen“, findet Krings. „Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf
dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung.“

Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung
stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden.
Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, ist arbeitsteilig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden.
Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden geht die Bundesregierung über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus. Der Gesetzentwurf enthält zudem Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis.