Kürzere Wartezeiten beim Arzt, bessere Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin und Verbesserungen bei der Inanspruchnahme von Physiotherapeuten sind nur einige der Verbesserungen, die das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg bringt. „Wir als CDU/CSU Fraktion haben unseren Wählern das Versprechen gegeben, die medizinische Versorgung im ambulanten Sektor zu verbessern. Mit dem Gesetzentwurf von Minister Jens Spahn (CDU) wollen wir unser Versprechen umsetzen“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).
Am Freitag wurde das Gesetz in der 1. Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen u.a. die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert. „Bisher sollen die Stellen bei Vorliegen einer Überweisung einen Termin beim Facharzt vermitteln. Künftig sollen sie auch zur Vermittlung von Terminen bei Haus- und Kinderärzten verpflichtet werden und bei der Suche nach einem dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendarzt helfen“, erläutert Krings die Neuerungen. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. „Damit greifen wir das wichtige Thema ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auf. Schon jetzt sind viele Regionen in Deutschland unterversorgt. Hier ist dringender Handlungsbedarf“ so Krings weiter.
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten werden mit dem neuen Gesetz auf den Weg gebracht. „Konkret setzen wir uns für einheitliche Preise für Heilmittelleistungen ein“ so Krings. „Außerdem wollen wir eine sogenannte Blankoverordnung einführen. Hier verordnen Ärzte war weiterhin die Heilmittel, überlassen aber den Heilmittelerbringern die Auswahl des konkreten Heilmittels sowie die Bestimmung der Behandlungshäufigkeit und die Behandlungsdauer“, erläutert Krings.
Ferner wird das Thema Digitalisierung im neuen Gesetz aufgegriffen. So schafft das TSVG endlich die Grundlage dafür, dass Patienten auf ihre medizinischen Daten über Smartphone oder Tablet zugreifen zu können. Deshalb haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
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