
Austausch mit Mönchengladbacher Vereinen zum Thema „Digitale Mitgliederversammlung – was ist möglich, was ist neu?“
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einiger Bundesländer ist es Vereinen nun nach Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelung wieder möglich, ihre Mitgliederversammlungen digital abzuhalten, wenn sie das für richtig halten. „Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine seit September keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn ihre Satzung das nicht hergab. Dies war vielen Vereinen nicht bewusst“, so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.
Im Rahmen der Videokonferenz „Digitale Mitgliederversammlung – was ist möglich, was ist neu?“ lud Krings, der als der Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion diese wichtige Erleichterung für die Vereinsarbeit im Bundestag vorangetrieben hatte, zu einer Informationsveranstaltung ein. „Die Stärkung des Ehrenamts ist seit jeher eines der zentralen Themen der Christdemokraten, denn unsere Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Das sehen wir ganz besonders bei uns in Mönchengladbach. Daher war es mir ein besonderes Anliegen, den Vereinen in Mönchengladbach alle nötigen Informationen über die Neuregelung aus erster Hand zur Verfügung zu stellen und Fragen zu beantworten.“
Anfang des Jahres hatte die Ampel-Regierung die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung noch nicht gesehen. Nachdem wir im Bundestag Druck gemacht haben, sind seit 21. März nun wieder hybride Mitgliederversammlungen zulässig, bei denen sich nicht alle Mitglieder an den Versammlungsort begeben müssen, sondern sich von zuhause zuschalten können. Nach einem einmaligen Beschluss einer Mitgliederversammlung können Versammlungen künftig sogar rein digital stattfinden.
Krings betont: „Natürlich ist es schön, wenn wir uns nach den Corona-Jahren wieder öfters persönlich treffen. Aber vor allem das Video-Format kann für manche Vereine und Anlässe als Option sehr nützlich sein und es hat sich in vielen Vereinen bewährt. Schließlich fand auch unser Informationsgespräch mit vielen Mönchengladbacher Vereinsvertretern praktischerweise online statt. Vereine können jetzt wieder einfach selber entscheiden, wie sie ihre Mitgliederversammlungen durchführen - ob digital, hybrid oder in Präsenz. Dafür sind nun endlich die rechtssicheren Rahmenbedingungen geschaffen worden - und die Vereine müssen nicht mehr aufwändig ihre Satzung ändern.“
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