
„Ein pflegebedürftiges Elternteil zu versorgen ist bereits eine große persönliche Herausforderung. Diese sollte nicht auch noch zu einer übermäßigen finanziellen Belastung für Familien werden“, erläutert der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Heute hat der Bundestag dieses Gesetz in erster Lesung beraten. Künftig sollen Angehörige erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro für die Pflege von Angehörigen aufkommen.
„Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist, stellt das ohnehin schon eine starke Belastung für die Familie dar. Unser Ziel ist es, diese Menschen bei der verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten“, so Krings. Mit dem Gesetz soll vor allem die Situation für unterhaltsverpflichtete Kinder pflegebedürftiger Eltern verbessert werden. Sie sollen nicht mehr befürchten, für Leistungen der Sozialhilfe an ihre Eltern einstehen zu müssen. „Verdienen die unterhaltsverpflichteten Kinder im Jahr bis zu 100.000 Euro, müssen sie dem Sozialamt die entstandenen Kosten nicht mehr erstatten. Das entlastet auch die Eltern. Sie müssen sich nun keine Gedanken mehr darüber machen, ob sie ihre Kinder finanziell in Schwierigkeiten bringen, wenn sie pflegebedürftig werden“, erläuterte Krings die geplanten Änderungen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die neuen Einkommensgrenzen auch auf die gesamte Sozialhilfe ausgeweitet werden. Das heißt, dass alle Angehörigen von Sozialhilfeempfängern ebenfalls erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell herangezogen werden können. Eine Ausnahme soll nur für Eltern von Minderjährigen gelten, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
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