Krings-Brief vom 9. November 2018

09.11.2018

Die Themen im Überblick:
CDU-Parteivorsitz, wegweisende Gesetzesbeschlüsse, Denkmal-Förderung


Krings-Brief vom 9. November 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entscheidung von Angela Merkel, im Dezember nicht wieder zur Wahl als Bundesvorsitzende der CDU Deutschlands anzutreten, hat meinen vollen Respekt, der mit großem Dank für die vergangenen 18 Jahre an der Spitze unserer CDU verbunden ist. Angela Merkel hat die Partei sicher durch gute und schwere Zeiten geführt, das verdient unser aller Anerkennung.

Für die CDU bedeutet die Entscheidung die Chance und die Pflicht zu einem Neubeginn. Als Vorsitzen-der der CDU-Landesgruppe NRW im Bundestag freue ich mich natürlich, dass gleich zwei der drei stärksten Bewerber für die Nachfolge im Bundesvorsitz aus NRW kommen.

Die drei aussichtsreichsten Kandidaten werden nun bis zum Bundesparteitag nachlegen und sich konk-ret positionieren. Denn die CDU muss künftig bestimmte Prinzipien herausstellen, sich ein deutlicheres Profil zulegen und besser erklären, warum es gut ist für Deutschland, wenn die Union regiert.

Klar ist, dass der Stil der Auseinandersetzung mit der CSU in den vergangenen Monaten nicht in Ord-nung war. Deshalb ist es gut, dass die Bewerber um den CDU-Vorsitz kollegial und sachlich miteinander umgehen, so haben wir alle Chancen, bis zum Bundesparteitag ein faires und transparentes Verfahren mit acht Regionalkonferenzen durchzuführen und nach außen ein Bild der Geschlossenheit und des Aufbruchs abzugeben.


Parlamentswoche der Entscheidungen

Jenseits der anstehenden Personalentscheidungen in der CDU haben wir im Koalitionsverbund mit der SPD in dieser Woche auf fachlicher Ebene wegweisende Entscheidungen getroffen. Über viele Vorhaben habe ich bereits an dieser Stelle berichtet, wenn die Gesetzesentwürfe zu den ersten Lesungen in den Bundestag eingebracht wurden. In dieser Woche nun sind nach ausführlichen Beratungen nicht nur das Rentenpaket, sondern auch das Familienentlastungsgesetz und das Pflegepersonalstärkungsgesetz beschlossen sowie das Asylgesetz geändert worden. Gern gebe ich hier noch einmal einen Überblick über die umfassenden Gesetzesverabschiedungen.

Entlastungen für Rentner…

Der Bundestag hat gestern mit einem umfangreichen Rentenpaket zahlreiche Verbesserungen bei der Altersversorgung beschlossen. So wird das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben. Außerdem gibt es Verbesserungen für Geringverdiener und bei der Rente für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben. Auch die Erwerbsminderungsrente wird verbessert. Mit dem neuen Gesetz bringen wir viele wichtige Verbesserungen für die Rente auf den Weg. 

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, die Mütterrente zum 1. Januar 2019 erneut zu erhöhen. Mütter und Väter, die für die Erziehung ihrer vor 1992 geborenen Kinder die Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten bei der Rente weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke weiter geschlossen und die Erziehungsleistung der Frauen und Männer, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, durch eine höhere Rente finanziell gewürdigt. Von dieser Änderung profitieren knapp 10 Millionen Menschen. 

Auch für künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gibt es erhebliche Verbesserungen. Sie werden vom 1. Januar 2019 an so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung noch mehr Versicherungsjahre als bisher zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt. Männer und Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen in Zukunft nicht mehr arbeiten können, erhalten künftig eine höhere Rente – so hoffen wir persönliche Schicksalsschläge besser abfedern zu können.

Außerdem hat der Bundestag eine "doppelte Haltelinie" beschlossen: Bis 2025 dürfen das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent des Durchschnittlohns und der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigen. Eine Rentenkommission berät derzeit darüber, wie es nach 2025 mit der Rente weitergeht. Schließlich werden Geringverdiener mit einem Einkommen von 450 bis 1300 Euro bei den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet, ohne dass dies zu Einbußen bei der Rente führt. Die Union möchte diese Regelung künftig auch auf Selbständige übertragen.


…Familien…

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien entschieden. Mit dem Familienentlastungsgesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt. Außerdem trägt das Gesetz zum Abbau der kalten Progression bei.

Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags um jeweils bis zu 400 Euro. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor. Bis 2022 summieren sich die Entlastungen auf fast 35 Mrd. Euro. Wir bauen mit diesem Gesetz zum sechsten Mal in Folge die kalte Progression ab, so dass Lohnerhöhungen nicht von einer höheren Steuer aufgefressen werden. Davon profitieren vor allem Familien und die arbeitende Mitte.


…und Pflegepersonal

Heute wurde im Plenum über den Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonalstärkungsgesetz) abgestimmt. Durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen soll sich nicht nur der Alltag der Kranken- und Altenpfleger, sondern auch die Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Das Gesetz sieht bis zu 13.000 neue Stellen in der Pflege ab 2019 vor.

Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert, ebenso wie Tarifsteigerungen für Pflegekräfte. Zusätzlich werden die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig und nicht mehr nur anteilig von den Kostenträgern refinanziert. Durch diese Maßnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Ausbildungsplätze in der Pflege zu schaffen. Auch die vollstationären Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland profitieren vom Pflegepersonalstärkungsgesetz. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.

Auch die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege wird gestärkt. Maßnahmen werden finanziell unterstützt, die es Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege ermöglichen, ihre Berufstätigkeit mit eigenen Aufgaben in Familie und bei der familiären Pflege zu vereinbaren. Die in diesem Gesetz aufgeführten Maßnahmen sind ein erster Schritt, um eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege zu erreichen. In weiteren Schritten sollen insbesondere im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Maßnahmen entwickelt und erörtert werden, die insbesondere die Situation in der Langzeitpflege bedarfsgerecht verbessern.


Änderungen im Asylgesetz

Ebenfalls gestern stand eine Änderung des Asylgesetzes zur Abstimmung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Schutzberechtigte künftig auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet werden. Bisher gab es solche Mitwirkungspflichten nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Spätestens nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Ergibt diese Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden. An genau dieser Stelle kommt die neue Mitwirkungspflicht zum Tragen. Sie umfasst beispielsweise die Vorlage des Passes/Passersatzes, aller erforderlichen Urkunden/Unterlagen sowie von Angaben gegenüber Behörden.


Förderung für Mönchengladbacher Kulturdenkmäler

Mit Freude habe ich gestern vernommen, dass zwei Kulturdenkmäler in Mönchengladbach mit Fördermitteln des Bundes unterstützt werden, nachdem der Haushaltsausschuss im Bundeshaushalt 2018 zusätzliche 30 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm zur Verfügung gestellt hat. Danach wurden für die Brandtskapelle Mittel in Höhe von bis zu 155.000 Euro für das Jahr 2018 bewilligt. Ferner gibt es auch eine Zusage für das BIS-Zentrum in Höhe von bis zu 270.000 Euro.

Das Werben für die Bundesförderung unserer Kulturdenkmäler hat sich also bezahlt gemacht. Mit der Brandtskapelle und dem BIS-Zentrum haben wir uns erfolgreich für den Erhalt und die Sanierung zweier bedeutender Gebäude in meinem Heimatwahlkreis eingesetzt. Ich freue mich über die Anerkennung der beiden Denkmäler als kulturhistorisch wertvoll und damit würdig, die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Der Brandtskapelle kommt eine einzigartige sozialgeschichtliche Bedeutung für Mönchengladbach und Deutschland zu. Mit dem Namensgeber der Kapelle, dem Textilunternehmer Franz Brandts, erinnert die Kapelle an die wegweisenden, integrativen und sozialen Errungenschaften für die Arbeiterschaft in Deutschland.

Die Förderzusage für das BIS-Zentrum kann leider nur einen kleinen Anteil der hohen Gesamtkosten an der Sanierung und Instandsetzung der unter Denkmalschutz stehenden gründerzeitlichen Villen in der Bismarckstraße leisten. Den Löwenanteil wäre von der Stadt Mönchengladbach zu tragen. Deshalb kann letztlich nur der Stadtrat entscheiden, wie es mit dem Projekt weitergehen wird. Angesichts der unverändert schwierigen Haushaltslage unserer Stadt ist das keine einfache Entscheidung. Bei dem BIS-Zentrum handelt es sich um ein historisch gewachsenes Zentrum offener und vielfältiger Kulturarbeit. Von daher freue ich mich bei beiden Projekten über das Bekenntnis des Bundes zu den kulturellen Institutionen in unserer Heimat.


Schicksalstag 9. November

Heute, am Freitag, den 9. November, haben wir im Plenum dieses besonderen Tages in der deutschen Geschichte gedenken: Der Mauerfall 1989, die Reichspogromnacht vor 80 Jahren sowie die Ausrufung der Republik 1918 fallen alle auf den heutigen Tag. Am 11. November jährt sich zudem das Ende des Ersten Weltkriegs zum hundertsten Mal. Diese „Urkatastrophe“ des 20. Jahrhunderts brachte große Veränderungen für Europas Landkarte. Erste Ideen einer europäischen Einigung entstanden in der Folge, aber erst nach dem noch schlimmeren Zweiten Weltkrieg gelang ihnen der Durchbruch. Für die europäische Einigung steht niemand so sehr wie wir als Union. Unsere einstigen Feinde sind heute unsere Freunde und Partner. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass dies so bleibt.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings