Krings-Brief vom 8. November 2019

08.11.2019

Die Themen im Überblick:
Gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus, Verschärfung der Strafjustiz, Schule ohne Rassismus


Krings-Brief vom 8. November 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern habe ich im Plenum des Bundestages eine Rede zu einem Thema gehalten, dem ich große Bedeutung beimesse: die Bekämpfung des Extremismus und der Hasskriminalität. Ereignisse wie der Mordanschlag an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder jüngst die rechtsextremistischen Anschläge in Halle haben den Bundestag dazu veranlasst, eine aktuelle Stunde zu dem Thema abzuhalten. Zudem hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Damit werden wir weiterhin entschlossen unsere freiheitliche Demokratie schützen und verteidigen.

Ein Punkt des Maßnahmenpaketes ist die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. So sollen Provider künftig verpflichtet werden, strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt zu melden. Bereits existierende gesetzliche Regelungen zur Hasskriminalität werden darüber hinaus an die Besonderheiten des Internets angepasst, damit Cyber-Stalking, Hetze und aggressive Beleidigung besser verfolgt werden können.

Außerdem wollen wir den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verbessern. Auf kommunaler Ebene politisch engagierte Personen unterfallen bisher keinem besonderen Schutz. Dies wird der Bedeutung des kommunalpolitischen Engagements nicht gerecht. Die lokale Politik ist das Fundament unserer Demokratie. Wir wollen daher, dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker den gleichen strafrechtlichen Schutz des Strafgesetzbuches bekommen wie Bundes- und Landespolitiker.

Sehr wichtig ist mir, und da bin ich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einig, dass wir mit dem Maßnahmenpaket auch planen, das Personal in ärztlichen Notdiensten und Rettungsstellen der Krankenhäuser unter den gleichen strafrechtlichen Schutz zu stellen, wie es zum Beispiel bei Polizisten und Rettungsdiensten der Fall ist. Alle Helfer in Notdiensten leisten einen besonderen Dienst an der Gesellschaft, der auch besonders zu schützen ist. Schon vor zwei Jahren haben wir auf Betreiben der Union die Tätigkeiten von Sicherheits- und Rettungskräften unter besonderen Schutz des Strafgesetzbuches gestellt, da die tätlichen Angriffe auf sie leider stark zunahmen. Seitdem können diese tätlichen Angriffe mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.


Stärkung der Strafjustiz

Einher mit diesem Maßnahmenpaket geht das Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Strafverfahrens, das der Deutsche Bundestag ebenfalls gestern in erster Lesung beraten hat. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, das Strafverfahren moderner und effizienter zu gestalten. Denn leider erleben wir zu oft, dass viele Strafverfahren zu lange dauern und zu häufig in Einstellungen enden. Durch die geplanten Maßnahmen werden Verfahren beschleunigt und Straftaten besser und schneller aufgeklärt.

Um die Strafjustiz zu stärken, haben sich die Länder im Pakt für den Rechtsstaat verpflichtet, bis Ende 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Damit dieses Mehr an Personal nicht durch ineffiziente Vorgaben aufgezehrt wird, sorgen wir jetzt für die notwendigen zügigeren Strafverfahren. Damit stärken wir den Rechtsstaat.

Prozessverschleppungen werden künftig durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht handhabbarer gemacht. Auch geben wir den Ermittlern wirksamere Instrumente an die Hand, um Täter aufzuspüren: Die DNA-Analyse wird auf äußerliche Merkmale (Haar- und Augenfarbe) sowie das Alter ausgeweitet. Um Einbrecher besser stellen zu können, kann künftig die Telekommunikation von Verdächtigen überwacht werden. Als Mönchengladbacher Abgeordneter freut mich das besonders, denn davon profitieren neben den bereits hier vor Ort bestehenden Ermittlungsbehörden auch die Polizeibeamtinnen und -beamten der mobilen Einheit der Bundespolizei, die Anfang kommenden Jahres in Mönchengladbach ihren Dienst aufnehmen werden.

Weitere Änderungen sollen zu einem verbesserten Rechtsbeistand bei umfangreichen Verfahren mit mehreren Nebenklägern und bei Opfern von Sexualstraftaten führen. Ein ebenso wichtiges Anliegen ist das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht. Mit all diesen Maßnahmen werden Täter schneller und besser zur Rechenschaft gezogen und Opfer müssen nicht mehr durch unnötig in die Länge gezogene Prozesse in Ungewissheit leben.


Schule ohne Rassismus

Wie der Zufall es so will, hat gestern eine Schülergruppe meiner alten Schule, des Hugo-Junkers-Gymnasiums aus Mönchengladbach eben jener Debatte zur Stärkung der Strafjustiz von der Besuchertribüne aus zugehört, bevor sie sich mit mir getroffen haben. Die Berlinreise der 17 Schüler und ihrer Lehrer war eine Auszeichnung für ihr Engagement in dem Projekt „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“, das in diesem Jahr sein 10-jähriges Jubiläum am HUGO feiert und dessen Schirmherr ich von Beginn an bin. In diesen Jahren gab es zahlreiche Projekte, von jährlich wiederkehrenden Workshops und Projekttagen wie dem „Couragetag“ über Lesungen, Konferenzen und regelmäßigen Aktionen – immer mit dem Ziel, Rassismus und Ausgrenzung aufzudecken und zu bekämpfen und gleichzeitig die Courage zu stärken. Inzwischen gibt es viele Schulen in Deutschland, die das Projekt „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ eingeführt haben, aber es sind bei weitem nicht alle und damit viel zu wenige. Mit großer Anerkennung für ihr Engagement habe ich mich heute den interessierten Fragen der Schüler gestellt und kann nur hoffen, dass ihrem Beispiel noch viele folgen werden. Es geht schließlich um den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratie.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings