Krings-Brief vom 25. Oktober 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Landwirte betreiben für uns alle Anbau, Tierhaltung und Beweidung und schaffen nebenbei unsere Kulturlandschaft. Sie erzeugen nicht nur unsere wertvollen Lebensmittel und nachwachsenden Rohstoffe, sondern tragen mit der Pflege der Landschaft auch Verantwortung für die gesamte Umwelt. Die überwiegende Mehrheit der Landwirte arbeitet hart an sieben Tagen die Woche in ihren Familienbetrieben. Dafür gebührt ihnen Respekt und Wertschätzung.
Seit 1990 haben leider 57 Prozent der Betriebe aufgegeben, so dass wir uns fragen müssen, welche Art von Landwirtschaft wir künftig haben wollen und was jeder einzelne bereit ist, dafür zu zahlen? Ein wichtiges Instrument der Landwirtschaftspolitik ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, die wir dringend auf ihrem jetzigen finanziellen Niveau halten müssen. Gleiches gilt für die Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Direktzahlungen der ersten Säule sind eine unverzichtbare Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule sind ein wichtiges Instrument, um die Umweltziele zu erreichen. Landwirte sind gern bereit, weitere sinnvolle Umweltmaßnahmen zu leisten, deswegen muss verstärkt auf Freiwilligkeit und Wertschätzung der Landwirte gesetzt werden. Dies wird zielführender sein als strikte Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen. Daher sind auch entsprechende finanzielle Anreize, die über den reinen Ausgleich entstandener Kosten und entgangener Erlöse hinausgehen, wichtig.
Wir wollen außerdem, dass die klein- und mittelständischen bäuerlichen Familienbetriebe besser unterstützt werden, indem die ersten Hektare der landwirtschaftlichen Flächen stärker als bisher gefördert werden. Zudem müssen die Förderstrukturen für sie gezielter und einfacher als bislang ausgerichtet und die bürokratischen Vorgaben dringend reduziert werden.
Versprochen, gehalten
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt für fast alle Steuerzahler abgeschafft. Dies ist mit einem jährlichen Finanzvolumen von mehr als 10 Milliarden Euro die größte finanzielle Einzelmaßnahme aus dem Koalitionsvertrag; ein Unions-Versprechen, das wir gehalten haben. Ab 2021 müssen den Soli 90 Prozent der Steuerzahler gar nicht mehr zahlen und weitere 6,5 Prozent nur noch teilweise. Gestern hat der Bundestag über das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags in erster Lesung beraten. Auch wenn wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter das Ziel verfolgen, den Soli ganz abzuschaffen, ist die aktuelle Entlastung ein großer Fortschritt für 33 Millionen steuerpflichtige Bürger.
Eine Familie mit zwei Kindern muss bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 Euro ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Liegt das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro, fällt der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise weg. Erst ab einer Grenze von ca. 221.000 Euro brutto muss er für eine Übergangszeit weiter in bisheriger Höhe gezahlt werden. Für Alleinstehende liegt die Grenze für die vollständige Abschaffung bei einem Bruttoeinkommen von rund 73.000 Euro und für die teilweise Abschaffung zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro. Erst ab rund 109.000 Euro brutto muss er übergangsweise noch ganz gezahlt werden.
Ein Garant für die Fachkräftesicherung
Ebenfalls gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen und damit unser international beachtetes Erfolgsmodell noch attraktiver gemacht.
Für uns in Deutschland ist das duale Ausbildungssystem längst selbstverständlich und nicht mehr wegzudenken. Viele Länder beneiden uns um dieses System. Trotzdem dürfen wir uns darauf nicht ausruhen: Für eine geringe Jugendarbeitslosigkeit, und um dem Fachkräftemangel entgegensteuern, müssen wir weiter die duale berufliche Bildung stärken und modernisieren.
Das Gesetz schafft wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland. So ist unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vorgesehen. Diese soll im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben werden. Wir müssen berufliche Bildung wieder attraktiver für junge Menschen gestalten und besser anerkennen. Dabei müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit und den Anreiz der dualen beruflichen Ausbildung für die potenziellen Lehrlinge und ausbildenden Unternehmen gleichermaßen stärken.
Die Digitalisierung wird zukünftig ebenfalls angegangen. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollen bei Neuordnung und bei der Änderung von Ausbildungsordnungen die technologische und digitale Entwicklung besonders berücksichtigt werden. Dabei hat sich in der Praxis gezeigt, dass häufig auch die Auszubildenden eigene Ideen und Erfahrungen aus dem Bereich der Digitalisierung aktiv in die Ausbildung mit einbringen.
War eine duale Berufsausbildung über Jahrzehnte die häufigste Qualifizierungswahl, so haben hochschulische Angebote sie mittlerweile überholt. Dieser Trend verstärkt den Fachkräftemangel. Daher ist eine anerkennende duale Ausbildung auch volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis.
Empfehlen Sie uns!