Krings-Brief vom 18. Januar 2019

18.01.2019

Die Themen im Überblick:
Datenleak, sichere Herkunftsstaaten, Brexit, Hartz VI-Sanktionen


Krings-Brief vom 18. Januar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vorletzten Freitag berichteten die Medien über die unbefugte Veröffentlichung persönlicher Daten und Dokumente von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens im Internet. Die Identifizierung eines Tatverdächtigen bereits 48 Stunden später und dessen anschließendes, umfassendes Geständnis sind deutlicher Beleg für die erfolgreiche und professionelle Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Die Cyberwelt darf weder ein rechtsfreier Raum noch ein Raum unzureichender Rechtsdurchsetzung sein.

Das Hacken und Abschöpfen von Daten ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Dies kann schwere Folgen für die Betroffenen haben, wenn zum Bespiel deren persönliche Bankdaten oder private Korrespondenz veröffentlicht wird.

Im Kampf gegen Hackerangriffe und Cyberkriminalität brauchen wir zusätzliches Personal und bessere technische Fähigkeiten, um bei Straftaten im Internet schnell und effektiv bundesweit handeln zu können.

Dazu ist es erforderlich, dass unser Grundgesetz im Sicherheitsbereich den Sprung vom Schreibmaschinen- ins Internetzeitalter schafft. Die Sicherheitsbehörden brauchen eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, um die gestiegenen Anforderungen, die wir an sie stellen, zu erfüllen.

Zudem wollen wir sicherstellen, dass Strafbarkeitslücken geschlossen werden und das Ausspähen von Daten durch ein höheres Strafmaß deutlicher geahndet wird als bisher.


Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft

Obwohl die Zahl der Asylanträge im abgelaufenen Jahr 2018 stark gesunken ist, sind darunter immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Eine zügigere Bearbeitung und Entscheidung dieser Anträge zieht im Falle einer Ablehnung auch eine schnellere Rückkehr nach sich. Eine – im nationalen Verfassungsrecht in Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) und im europäischen Recht in den Artikeln 36 und 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vorgesehene – Möglichkeit hierzu bietet die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Heute hat der Bundestag in diesem Sinne auch die Staaten Georgien, Demokratische Volksrepublik Algerien, Königreich Marokko und Tunesische Republik zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.

Nach sorgfältiger Prüfung ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.

Tatsächliche Schutzgründe liegen bei Antragstellern aus den oben angegebenen Staaten daher nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Die genannten Staaten werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.

Die Erfahrung zeigt: Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten hat gemeinsam mit anderen Maßnahmen der Bundesregierung zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Nach der Einstufung der Länder Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Rückgang der Asylanträge in den ersten zehn Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 38 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten im Jahr 2015 führte zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge.

Der Einstufung der Staaten Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten muss nun auch der Bundesrat zustimmen.


Brexit – geordnet oder ungeordnet?

Für viele nicht überraschend hat das britische Unterhaus am Dienstag den von der britischen Regierung mit der EU verhandelten Austrittsvertrag abgelehnt. Trotzdem hat die Premierministerin Theresa May angekündigt, an dem Austrittsdatum vom 29. März 2019 festzuhalten – zur Not auch ohne vertragliche Absicherung, also mit einem „harten“ Brexit. Welche Entscheidungen das Vereinigte Königreich in den nächsten zehn Wochen bis zum offiziellen Austritt noch trifft, ist für uns alle nicht absehbar. Wir bedauern den Austritt Großbritanniens aus der EU, doch wenn es zum Brexit kommen sollte, würden wir ihn in Form eines geregelten Austritts mit einem Übergangszeitraum bis 2020 deutlich bevorzugen. Um diese Option vorzubereiten, haben wir gestern im Bundestag die gesetzlichen Weichen für den Übergangszeitraum gestellt.

Mit breiter Mehrheit ist das Brexit-Übergangsgesetz verabschiedet worden. Nach diesem Gesetzentwurf sind Bestimmungen im Bundesrecht der Europäischen Union während des Übergangszeitraums so zu verstehen, dass auch das Vereinigte Königreich erfasst ist, obwohl es bereits aus der EU ausgetreten ist. Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen und von deutschen Staatsangehörigen getroffen werden, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie könnten durch diese Regelung bei Einbürgerung in Deutschland bzw. Großbritannien vor Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft bewahrt werden.

Dieses vom Bundestag verabschiedete Brexit-Übergangsgesetz kommt allerdings nur zum Tragen, wenn sich die britische Regierung und die EU auf einen Austrittvertrag einigen. Ich hoffe, dass es noch zu einer Einigung kommt, denn die wirtschaftlichen und auch politischen Folgen eines ungeordneten Brexits wären gravierend für Europa, vor allem aber für Großbritannien selbst.


Für die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung

Für eine Leistung muss es auch immer eine Gegenleistung geben. Vor dem Hintergrund der Prüfung der Hartz IV-Sanktionen durch das Bundesverfassungsgericht bin ich zuversichtlich, dass die Richter in Karlsruhe das genauso sehen. Die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung ist für uns als Unionsfraktion eine Frage der Gerechtigkeit.

Beim Bezug von Hartz-IV gilt: Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass das so schnell wie möglich nicht mehr notwendig ist. Halten sich Bezieher nicht an die Regeln, sieht das Zweite Sozialgesetzbuch Leistungskürzungen vor. In einem Verfahren prüft das Bundesverfassungsgericht gerade, ob diese Sanktionsregeln zulässig sind.

Für die Union ist die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung gleich in doppelter Hinsicht eine Frage der Gerechtigkeit: Zum einen gegenüber den Steuerzahlern, die schließlich die Grundsicherung finanzieren, zum anderen aber auch gegenüber all denjenigen Arbeitslosen, die sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühten und mit den Jobcentern kooperieren.

Das sogenannte „Fördern und Fordern“ muss daher beibehalten werden. Außerdem betreffen Sanktionen nur 3,1 der erwerbsfähigen Grundsicherungsbezieher.

Es ist verwunderlich, dass SPD und Grüne seit fast 15 Jahren mit den Arbeitsmarkt-Reformen hadern. Dabei sind die Erfolge unübersehbar. Seit 2005 ist die Arbeitslosenquote von damals 11,7 Prozent auf zuletzt unter 5 Prozent gesunken. Auch die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland hat mit mehr als 45 Millionen Menschen einen neuen Rekordwert erreicht. Parallel dazu sind vor allem in den vergangenen Jahren Löhne und Renten real gestiegen.


Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings