Krings-Brief vom 14. Februar 2020

14.02.2020

Die Themen im Überblick:
Die Wahl in Thüringen und die Ankündigung von AKK, Brexit-Verhandlungen, Aufstiegs-BAföG

 

Krings-Brief vom 14. Februar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Thüringer Landtagswahl im vergangenen Jahr war eine tiefe Zäsur, weil es erstmals im demokratischen Nachkriegs-Deutschland rechnerisch nicht mehr möglich ist, eine Mehrheit der demokratischen Parteien ohne Beteiligung der Parteien am linken und rechten Rand zu bilden.

Die Wahl eines Ministerpräsidenten aus der kleinsten Fraktion mit Stimmen vom radikalen Rand mag auf Leichtsinn und taktische Fehleinschätzung zurückzuführen sein. Dies hätte jedenfalls nicht passieren dürfen. Der Rücktritt von Herrn Kemmerich war daher richtig.

Dass SPD und Grüne nicht bereit sind, eine Minderheitsregierung aus der parlamentarischen Mitte heraus zu bilden, hat wenig mit politischer Verantwortungsbereitschaft zu tun. Nun zu erwarten, die Union müsste den Kandidaten der Linken unterstützen, ist abwegig und falsch. Die Union lehnt aus guten Gründen eine Zusammenarbeit mit den politischen Rändern ab. Es ist jetzt an der Zeit, dass SPD und Grüne einen personellen Vorschlag machen, über den dann unter den Parteien der demokratischen Mitte ernsthaft gesprochen werden kann. Die erneute Kandidatur eines Linken-Politikers als Ministerpräsident wird angesichts der Abwahl der Regierung Ramelow durch die Thüringer Wähler keine Lösung bringen können. Die CDU arbeitet weder mit links- noch mit rechtsradikalen Kräften zusammen!

Es kam auch für mich am Montag überraschend, dass unsere Bundesvorsitzende ihren Rücktritt vom Parteivorsitz angekündigt hat und eine Kanzlerkandidatur nicht mehr anstrebt. Ich kann dies jedoch persönlich gut nachvollziehen. Diese Entscheidung ermöglicht ihr nun auch, den Prozess der Kandidatenfindung neutral zu moderieren. Ich danke Frau Kramp-Karrenbauer für ihre Arbeit für die CDU Deutschlands. Uns allen wünsche ich, dass wir nun ruhig und besonnen die inhaltlichen und personellen Weichen für die nächste Bundestagswahl einschließlich Bundesvorsitz und Kanzlerkandidatur stellen. Wenn wir dann gemeinsam gestärkt in den Wahlkampf gehen wollen, sind wir gut beraten, dabei nicht nur über Personen, sondern vor allem über Inhalte zu sprechen.


Verhandlungen nach Brexit

Ein weiterer „Weggang“ hat den Bundestag in dieser Woche beschäftigt: Vor genau zwei Wochen endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Ende Februar beginnt die EU Verhandlungen mit ihrem Ex-Mitglied über die künftigen Beziehungen. In einem Bundestagsantrag haben wir als Koalition dazu unsere Position formuliert, um das Verhandlungsmandat klar auf eine faire und enge Partnerschaft auszurichten.

Da für die Verhandlungen weniger als elf Monate Zeit bleiben, gehen wir davon aus, dass die wirtschaftlichen Beziehungen in einem Freihandelsabkommen geregelt werden. Hinzu kommt voraussichtlich eine Vereinbarung zur Sicherheitspartnerschaft, insbesondere zur Zusammenarbeit von Polizei, Nachrichtendiensten und Justiz. Seit langem setze ich mich dafür ein, dass der Brexit zu keinerlei Sicherheitslücken oder -einbußen führen darf. Aufgrund der Kürze der Zeit ist allerdings nur ein Basisabkommen realistisch, das die Bereiche erfasst, in denen sonst grobe Verwerfungen drohen. Der Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens und einer Sicherheitspartnerschaft wird Jahre beanspruchen.

Bei den anstehenden Verhandlungen kommt es ganz wesentlich auf das Geschick der EU-Mitgliedstaaten und der Institutionen der Europäischen Union an. Wir müssen – wie schon bei den Austrittsverhandlungen – dabei geschlossen handeln. Premierminister Boris Johnson hat bereits anklingen lassen, dass er versuchen wird, dem Vereinigten Königreich einen möglichst breiten Zugang zum Binnenmarkt zu ermöglichen, ohne aber im Gegenzug eine Bindung an EU-Standards und ohne Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Gerichtshofs zu akzeptieren. Eine solche Rosinenpickerei können wir nicht akzeptieren. 


Hilfe beim Aufstieg

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt, denn die Förderleistungen werden attraktiver. Das hat der Bundestag heute mit der Verabschiedung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: Aufstiegs-BAföG; offiziell: AFBG) beschlossen und unterstützt damit die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Durch die deutlichsten Leistungsverbesserungen seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver werden. So werden mögliche finanzielle Hemmnisse für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung abgebaut. Dadurch sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen werden und somit der Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt werden.

Ein besonderer Fokus wird bei der heutigen vierten Novelle des AFBG darüber hinaus auf die zunehmend wichtiger werdende Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung gelegt. Hierzu zählen insbesondere der Umbau des effektiven Zuschussanteils bei der Unterhaltsförderung zu einem Vollzuschuss, die Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlages für Alleinerziehende und die Erweiterung des Darlehenserlasses aus sozialen Gründen („Sozialerlass“).

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor, um die Förderleistungen und die Förderstrukturen des AFBG zu verbessern:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Mehrfache Förderung für jeden Einzelnen ist möglich.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Gerade Mönchengladbach ist eine Stadt des Handwerks und umso mehr auf Nachwuchs im Handwerk angewiesen. Dieses Gesetz stärkt daher auch unseren Wirtschaftsstandort Mönchengladbach.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings