Krings-Brief vom 14. Dezember 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein intensiver Bundesparteitag liegt nun hinter uns. Die CDU hat in Hamburg mit Annegret Kramp-Karrenbauer eine neue Bundesvorsitzende und mit unserem nordrhein-westfälischen Landesgruppenmitglied Paul Ziemiak einen neuen Generalsekretär gewählt.
Mein besonderer Dank gilt Jens Spahn und Friedrich Merz, die gemeinsam mit Annegret Kramp-Karrenbauer einen fairen und spannenden Wettbewerb um den Parteivorsitz geführt haben. Bei diesem Wettbewerb standen die Inhalte und Positionen im Vordergrund, dadurch hat die gesamte CDU gewonnen und ihren Anspruch eine große Volkspartei zu bleiben untermauert. Auf diese Diskussionskultur können wir stolz sein. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir alle gemeinsam unsere neue Parteivorsitzende und natürlich auch den neuen Generalsekretär tatkräftig unterstützen.
Auch die Mitglieder von Präsidium und Bundesvorstand wurden neu gewählt. Ich freue mich, dass Jens Spahn erneut ins Präsidium und Hermann Gröhe als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt wurde. Beide wurden übrigens mit ausgezeichneten Ergebnissen vom Parteitag gewählt.
Neben den Wahlen wurden vier Leitanträge und zahlreiche weitere Anträge – darunter erstmals auch Mitgliederanträge – diskutiert und verabschiedet. Unter anderem haben wir die Leitfragen zur Erarbeitung des neuen Grundsatzprogrammes der CDU beschlossen.
Schnellere Termine und bessere Versorgung
Die parlamentarische Arbeit haben wir in dieser letzten Sitzungswoche vor der Weihnachtspause natürlich intensiv fortgesetzt. Es stehen eine Reihe grundlegender Gesetzesinitiativen zur Abstimmung. Dazu gehört auch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Konkret bedeutet dieses Vorhaben: kürzere Wartezeiten beim Arzt, bessere Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin und Verbesserungen bei der Inanspruchnahme von Physiotherapeuten. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben unseren Wählern das Versprechen gegeben, die medizinische Versorgung im ambulanten Sektor zu verbessern. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollen wir unser Versprechen umsetzen. Gestern wurde das Gesetz in der 1. Lesung im Bundestag beraten.
In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen nach diesem Entwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen zudem künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Damit greifen wir das wichtige Thema ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auf. Denn schon jetzt sind viele Regionen in Deutschland unterversorgt. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten werden mit dem neuen Gesetz auf den Weg gebracht. Konkret setzen wir uns für einheitliche Preise für Heilmittelleistungen ein. Außerdem wollen wir eine sogenannte Blankoverordnung einführen. Hier verordnen Ärzte zwar weiterhin die Heilmittel, überlassen aber den Heilmittelerbringern die Auswahl des konkreten Heilmittels sowie die Bestimmung der Behandlungshäufigkeit und die Behandlungsdauer.
Schließlich wird das Thema Digitalisierung im neuen Gesetz aufgegriffen. So schafft das TSVG endlich die Grundlage dafür, dass Patienten auf ihre medizinischen Daten über Smartphone oder Tablet zugreifen zu können. Deshalb müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Der Datenschutz wird dabei selbstverständlich gewährleistet.
Kulturgut Buch
Thema im Bundestag war ferner der Antrag „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“, der aufgrund einer mir unverständlichen Entscheidung der Monopolkommission notwendig wurde. Die Monopolkommission hat nämlich in ihrem Sondergutachten Nr. 80, „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, empfohlen, die Buchpreisbindung abzuschaffen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen uns jedoch weiter für den Erhalt der Buchpreisbindung ein.
Die Buchpreisbindung ist ein zentrales Instrument, um den Bestand der kulturellen Vielfalt im Buchwesen zu sichern. Denn das seit 2002 geltende Buchpreisbindungsgesetz zielt genau darauf ab, indem es verbindliche Preise für den Verkauf der Bücher an Letztabnehmerinnen und -abnehmer festsetzt.
Es ist bemerkenswert, dass die Monopolkommission den Schutz des Kulturgutes Buch als kulturpolitisches Ziel zwar grundsätzlich anerkennt, ihre anschließende Bewertung der Buchpreisbindung jedoch rein aus ökonomischer Perspektive vornimmt. Diese Betrachtungsweise wird dem Thema Buchpreisbindung in seiner Gesamtheit nicht gerecht. Bei einem Buch handelt es sich nicht nur um ein Wirtschaftsprodukt. Es ist zugleich auch identitätsstiftendes Kulturgut. Sein Wert geht mithin über den bloßen Handelswert hinaus. Genau dieser Gedanke liegt auch dem Buchpreisbindungsgesetz zugrunde. Eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Buchpreisbindung verbietet sich daher bereits im Ansatz.
Das Kulturgut Buch und die deutsche Buchhandlungslandschaft sind Grundpfeiler der Kulturnation Deutschland. Beides darf nicht den wettbewerbsorientierten Mechanismen des freien Marktes überlassen werden. Man braucht vielmehr Rahmenbedingungen, die die Vielfalt sichern. Die Buchpreisbindung ist in diesem Zusammenhang das zentrale wirtschaftsrechtliche und kulturpolitische Instrument zum Schutz der deutschen Buch- und Verlagslandschaft. Sie ermöglicht eine kulturelle Vielfalt auf dem Literaturmarkt. Diese Vielfalt verbessert zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Autorinnen und Autoren und wird den unterschiedlichen Interessen der Leserinnen und Leser gerecht. Dies alles führt zu einer lebendigen Buchkultur in Deutschland.
Aus dieser Überzeugung heraus haben wir als Unionsfraktion den Antrag gestellt und fordern die Bundesregierung daher auf, die Buchpreisbindung zu erhalten und auch innerhalb der Europäischen Union für den weiteren Erhalt der Buchpreisbindung einzutreten. Im Bemühen um den Schutz des Kulturgutes Buch und den Erhalt der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft muss an bewährten Maßnahmen zur Sicherung dieser Vielfalt festgehalten werden.
Mit dem letzten Krings-Brief des Jahres 2018 möchte ich herzliche Grüße und gute Wünsche verbinden. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meiner Arbeit und wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes, besinnliches Weihnachtsfest und einen friedvollen Start in das neue Jahr.
Ihr Günter Krings
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