Krings-Brief vom 12. April 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Enteignungen schafft man keine einzige zusätzliche Wohnung. Grüne und Linke, die sich für Enteignungen ausgesprochen haben, würden nur weitere große Probleme schaffen und Bauherren, die bereit sind, neue Wohnungen zu bauen, abschrecken und vergraulen.
Wir wollen im Gegensatz dazu die Bautätigkeit anregen und damit für echten neuen Mietraum sorgen. Wir haben bereits im Februar mit einer Grundgesetzänderung den Weg für milliardenschwere Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau frei gemacht. Damit können wir die Länder auch nach 2019 unterstützen und eine der wichtigsten Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllen: Die Bereitstellung von mindestens 2 Mrd. Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau. Klar ist allerdings, dass die Länder die Mittel auch wirklich für den sozialen Wohnungsbau einsetzen müssen und nicht wie das Land Berlin jahrelang die Bundeshilfen zweckentfremden und keine einzige Wohnung davon bauen.
Als weitere Maßnahmen wollen wir beispielsweise die Rechtssicherheit von Mietspiegeln erhöhen, das Wohngeld anheben und das Bauvergaberecht vereinfachen. Außerdem wollen wir die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verstärken und sind dafür mit Ländern und Kommunen in intensiven Gesprächen. Diese Maßnahmen zusammen sind, im Gegensatz zu Eingriffen in und gegen das Eigentum, dazu geeignet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Brexit ohne Ende
Schon bei der Regierungsbefragung am Mittwoch betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Bundesregierung sehr an einem geordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union interessiert ist. Auf dem EU-Sondergipfel, der am Mittwochabend in Brüssel begann, wurde beschlossen, dass London nun eine mehrmonatige Verlängerung der Austrittsfrist gewährt werden soll, die eigentlich am 12. April auslaufen sollte.
Der Austrittstermin war bereits vom 29. März auf den 12. April 2019 verschoben worden, da das britische Unterhaus den Austrittsvertrag bisher nicht gebilligt hat. Wäre die Austrittsfrist nicht erneut verlängert worden, hätte morgen ein ungeregelter Brexit mit unkalkulierbaren Folgen für die britische und die EU-Wirtschaft gedroht. Ein befürchtetes Chaos ist somit vermieden worden – dies war ein zentrales Anliegen der EU.
Der Europäische Rat hat nach der Bitte von Premierministerin Theresa May einer Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2019 zugestimmt. Aufgrund einer sogenannten flexiblen Verlängerung ist allerdings auch ein früheres Austrittsdatum möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Austrittsabkommen von beiden Seiten vorher ratifiziert wird. Wir geben den Briten mit der erneuten Aufschiebung mehr Zeit, ihre innenpolitische Krise zu überwinden. Ihnen wird keine Entscheidung aufgezwungen, die falsch wäre und beiden Seiten massive Nachteile brächte. Aber die Geduld der Europäer ist endlich.
Der Europäische Rat hat hervorgehoben, dass eine solche Verlängerung das ordnungsgemäße Funktionieren der EU und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen darf. Wenn das Vereinigte Königreich im Zeitraum vom 23.-26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat der EU sein und das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch nicht ratifiziert haben sollte, muss es die Wahl zum Europäischen Parlament im Einklang mit dem Unionsrecht abhalten oder aber am 1. Juni 2019 doch ungeregelt aus der Europäischen Union austreten.
Uns ist auch wichtig, dass nicht erneut über das Austrittsabkommen verhandelt werden kann und dass jede einseitige Verpflichtung oder Erklärung oder jeder sonstige einseitige Akt mit dem Geist und dem Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein sollte und dessen Durchführung nicht beeinträchtigen darf. Lediglich die Politische Erklärung über die künftigen Beziehungen kann noch ergänzt werden.
Das Vereinigte Königreich hat seinerseits der EU zusagt, während des Verlängerungszeitraums getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit konstruktiv und verantwortungsvoll zu handeln. Die Premierministerin hat weiter zugesagt, dieser Verpflichtung gemäß den Verträgen in einer Weise nachzukommen, die seine Situation als austretender Mitgliedstaat widerspiegelt. In diesem Sinne wird das Vereinigte Königreich die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und alle Maßnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten, insbesondere wenn es an den Beschlussfassungsprozessen der Union mitwirkt.
Mit diesem Beschluss bewahrt die Europäische Union die nötige Ruhe angesichts der Selbstblockade in London. Zugleich betont sie, dass sie rasch eine gute Lösung erwartet.
Zurück zur Meisterpflicht
Zurück zur Meisterpflicht in vielen Berufen? Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen hat in dieser Woche ein Eckpunktepapier verfasst, das die Änderung der Handwerksordnung vorsieht. Denn wir sind uns einig: Der Meisterbrief im Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz und Leistungsfähigkeit.
Der Hintergrund der Initiative ist, dass 2004 in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen war. Diese Entscheidung soll nun überprüft werden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhält den Auftrag, Kriterien zu entwickeln, auf deren Grundlage Gewerke verfassungs- und europarechtskonform wieder in die Meisterpflicht überführt werden können. Dazu soll es einen umfassenden Konsultationsprozess des Ministeriums mit dem Handwerk geben. Wir erwarten, dass schon im Herbst 2019 ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden könnte und so möglicherweise das Gesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten kann. Bei der Rückführung von Gewerken in die Meisterpflicht sollen bereits bestehende Betriebe allerdings Bestandsschutz haben.
Die Stärkung des Meisterbriefes war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Jetzt gehen wir mit dem Auftrag an das Bundeswirtschaftsministerium den nächsten Schritt. Wichtig sind vor allem transparente und gerichtsfeste Kriterien für die Ausweitung der Meisterpflicht.
Deutschlands humanitäre Hilfe im Ausland
Gestern habe ich im Plenum den Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland verfolgt. Fakt ist, dass sich in den vergangenen Jahren Art und Ausmaß humanitärer Krisen erheblich verändert haben. Neben Naturkatastrophen führten vor allem die Folgen bewaffneter Konflikte zu humanitären Bedarfen. Diese Krisen sind zunehmend langanhaltend und vielschichtig. Humanitäre Notlagen ziehen sich inzwischen über Jahre oder gar Jahrzehnte hin. Angesichts dieser Herausforderungen hat die Bundesregierung ihr Engagement in der humanitären Hilfe in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet.
Dank des kontinuierlichen Zuwachses der vom Bundestag bereitgestellten Mittel (2014: 416 Mio. Euro; 2017: 1,76 Mrd. Euro) hat sich Deutschland 2017 zum zweitgrößten bilateralen humanitären Geber weltweit entwickelt. Regionale Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe im Berichtszeitraum waren der Nahe Osten und Afrika, wobei die Syrien-Krise sowie die Hungerkrisen in Afrika besonders im Fokus standen. Der humanitären Hilfe in Flucht- und Vertreibungssituationen wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Daneben blieben humanitäre Katastrophenvorsorge sowie humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen wichtige Schwerpunkte des deutschen humanitären Engagements. Thematisch konzentrierte sich die Bundesregierung auf die Stärkung der humanitären Hilfe in den Bereichen Gesundheit, Wasser/Hygiene und Ernährung. Konzeptionelle und operative Ansätze zur Deckung der spezifischen Bedarfe aller Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Alter und mögliche Behinderung, wurden weiterentwickelt, innovative Ansätze zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der humanitären Hilfe konsequent vorangetrieben.
Die eID-Karte kommt
Später am Abend ist gestern dann noch im Plenum mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die wichtige und inzwischen überfällige Einführung der eID-Karte beschlossen worden. Danach werden die Bürger der Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums künftig eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können. Vor vier Wochen hatte ich diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung im Bundestag für die Bundesregierung vorgestellt.
Zwar sind der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet; die eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermöglicht darüber hinaus nun auch auch Unionsbürgern, in Deutschland ihre Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Außerdem kommt die neue Funktion auch deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland leben, zugute, denn nach gegenwärtiger Rechtslage wird eine Auslandsadresse noch nicht in den Personalausweis aufgenommen – dies soll erst ab Ende des Jahres möglich sein. Auf der eID-Karte hingegen kann eine Auslandsadresse aufgenommen werden, sodass auch im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige zukünftig deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch nehmen können, um so Zeit und lange Reisen zu sparen.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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