Krings-Brief vom 1. Februar 2019

01.02.2019

Die Themen im Überblick:
§219a, Braunkohleausstieg, Lenergieleitungsausbau, Clan-Kriminalität


Krings-Brief vom 1. Februar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat einen Vorschlag zum Werbeverbot für Abtreibungen vorgelegt. Der Regierungsvorschlag ist ein vernünftiger Kompromiss, da der Paragraf 219a StGB und damit das Werbeverbot im Grundsatz erhalten bleiben. Der Gesetzentwurf bietet Ärzten und Krankenhäusern Rechtssicherheit, in welcher Form sie darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Die Überarbeitung des §219a sieht vor, dass es weiterhin als Werbung strafbar sein wird, wenn dem Angebot der Durchführung weitergehende Informationen zum Abbruch hinzugefügt werden. Die Mediziner dürfen neben dem neutralen Hinweis auf die angebotene Prozedur jedoch Verweise und Links zu weiterführenden Informationsangeboten und eine Liste aller Beratungsstellen auf ihrer Homepage aufführen.

Entscheidend ist, dass mit der Änderung des §219a die Bedeutung und Wirksamkeit der Konfliktberatung in den anerkannten Beratungsstellen nicht eingeschränkt wird. Denn dort wird das Lebensrecht des Kindes angesprochen. Die Beratungsstellen stellten zudem eine weitaus umfangreichere Beratung der Frauen zur Verfügung – nicht nur zu medizinischen Fragen, sondern auch zu allen finanziellen, rechtlichen oder organisatorischen Hilfen, die ein Leben mit dem Kind ermöglichen würden. Wenn diese Beratung entwertet würde, wäre nicht ein Mehr an Informationen, sondern ein Verlust an Informationen und ein geringerer Schutz des Ungeborenen das Ergebnis der Gesetzesänderung.


Zum Braunkohleausstieg

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat am vergangenen Wochenende ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem sie Empfehlungen zum Kohleausstieg darlegt. Demnach soll bis 2038 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen. Das empfinde ich, der ich mich seit Jahrzehnten gegen Garzweiler II engagiere, als eine grundsätzlich gute Nachricht. Und dennoch wird es nicht einfach sein, den nahezu zeitgleichen Ausstieg aus der Braunkohle und der Kernkraft zu bewältigen, ohne unsere Stromversorgung zu unsicher oder zu teuer zu machen.

Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, die die wirtschaftlichen Perspektiven für die Menschen in den betroffenen Regionen und die gesamtdeutsche Wettbewerbsfähigkeit gleich gewichtet mit Versorgungssicherheit, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz. Damit haben wir nun ein Stück mehr Planungssicherheit und ich freue mich, dass in dem Bericht richtige und gute Investitionsmaßnahmen für unsere Region vorgeschlagen werden. Auf dieser Grundlage muss die Politik in Bund und Land jetzt schnell zu konkreten und verbindlichen Entscheidungen gelangen.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sollen in den kommenden 20 Jahren 40 Milliarden Euro an Strukturhilfen bekommen, 15 Milliarden davon sollen nach NRW fließen. Wir haben in unserer Region am Nordrand des rheinischen Braunkohlereviers große Opfer gebracht, die mit dem Ende des Tagebaus auch nicht einfach verschwinden werden. Nun müssen wir darauf achten, dass Mönchengladbach auch von den bereitgestellten Mitteln profitiert. Zusammen mit meinen Kollegen aus dem Landtag NRW und der Kommunalpolitik setze ich mich dafür ein, dass die Mittel sinnvoll eingesetzt werden und der nötige Strukturwandel in unserer Heimat durch Investitionen in unsere Infrastruktur und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze unterstützt wird.

In erster Linie geht es mir dabei um die unmittelbar betroffenen Menschen. So schneidet der Tagebau unsere Stadt von einem Teil des Umlandes dauerhaft ab und hat den Grundwasserhaushalt im Süden unserer Stadt nachhaltig gestört. Die Einwohner von Wanlo müssen unmittelbar am Tagebaurand leben. Die verkürzte Laufzeit der Braunkohle muss deshalb dazu genutzt werden, um zumindest die Abstandsflächen zu den verbleibenden Dörfern soweit wie möglich zu vergrößern und den Tagebau Garzweiler II auf das unabdingbare Minimum zu beschränken. Es ist schön, wenn die Bäume im Hambacher Wald gerettet werden sollen. Mir sind die Interessen und Lebensbedingungen der Menschen auf dem Gebiet unserer Nachbarstädte aber noch ungleich viel wichtiger.


Für beschleunigten Energieleitungsausbau

Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Sie stellen sicher, dass Strom jederzeit zuverlässig und effizient von dem Ort, an dem er erzeugt wird, bis zum Verbraucher transportiert wird. Der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien, der parallele Umbau des konventionellen Kraftwerksparks und der steigende grenzüberschreitende Stromhandel im europäischen Binnenmarkt erhöhen jedoch den Transportbedarf im deutschen Stromnetz, insbesondere für den Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland. Hierauf sind die Netze bisher nicht ausgelegt. Für das weitere Gelingen der Energiewende, insbesondere für die Erreichung des Ziels von 65 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung im Jahr 2030, müssen daher neue Transportkapazitäten im Netz geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen die Höchst- und Hochspannungsnetze in Deutschland optimiert, ertüchtigt und ausgebaut werden. Hierfür besteht angesichts des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien ein hoher Zeitdruck. Trotz großer Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern hinkt der Netzausbau den bisherigen Planungen hinterher. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Durch ein neues Gesetz, das die Bundesregierung gestern in den Bundestag eingebracht hat, sollen diese Verfahren beschleunigt und alle Potenziale für einen möglichst effizienten Netzausbau gehoben werden.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. Wichtigster Ansatzpunkt ist dabei die bessere Verzahnung der verschiedenen Planungsschritte: Der Netzausbau erfolgt in mehreren Schritten von der Bedarfsermittlung zu Planfeststellung und Bau. Jeder dieser Schritte nimmt beträchtliche Zeit in Anspruch und muss mit einer Vielzahl anderer Verfahren und Planungen der verschiedenen Planungsebenen abgestimmt werden.

Des Weiteren ermöglicht dieses Gesetz, dass einzelne Verfahrensschritte zeitlich überlappend und somit zeitsparend durchgeführt werden, dass auf bestimmte Verfahrensschritte verzichtet oder Ver-fahren vereinfacht durchgeführt werden können, und dass die Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer Bedarfsplanung stärker als bisher vorausschauend planen können, um frühzeitig volkswirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösungen zu planen.

Trotz dieser Beschleunigungen wird natürlich auch künftig die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend eingebunden. Eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die Akzeptanz des Netzausbaus vor Ort von zentraler Bedeutung.


Gegen Clankriminalität

Langer Atem und klare Ansagen – unter diesen Vorzeichen muss laut NRW-Innenminister Herbert Reul der Kampf gegen Clan-Kriminalität stehen. Am Mittwoch berichtete er in Essen auf einer Konferenz von Experten aus Wissenschaft und Praxis zur Clan-Kriminalität von inzwischen hundert Clans mit arabischen, türkischen oder libanesischen Mitgliedern, die durch intensive Ermittlungen identifiziert wurden. Im Kampf um das Zurückdrängen der Clans aus NRW hat die Methode, mit Polizei, Zoll und Ordnungsamt gemeinsam und regelmäßig Razzien unter anderem in Shisha-Bars und Diskotheken durchzuführen, im letzten Jahr bereits große Erfolge gezeigt, weil die Szene dadurch zusehends verunsichert ist.  

Außerdem wurde mit der reformierten Vermögensabschöpfung den Ermittlungsbehörden im vorletzten Jahr ein neues, effektives Instrument in diesem Kampf an die Hand gegeben, denn damit werden die Clans getroffen, wo es besonders wehtut: beim Geld! Denn Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Ein guter Folgegedanke ist hierbei auch die EU-Verordnung, das eingezogene Vermögen Krimineller einem nationalen Opferfonds zuzuweisen und zur Opferentschädigung zu nutzen. So zahlen Täter für die Opfer. Wir sollten prüfen, ob und wie diese EU-Regelung auch in Deutschland umgesetzt werden kann.

Wichtig und nicht zu vernachlässigen finde ich auch weiterhin eine verbesserte Vernetzung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Verwaltungsstellen. Im Kampf gegen schwere Kriminalität darf der Datenschutz hier nicht im Wege stehen.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings