Heizungsgesetz abgeschafft: Mehr Vernunft, mehr Planbarkeit, mehr Akzeptanz

25.02.2026
Pressemitteilung

Der Deutsche Bundestag hat das bisherige Heizungsgesetz aufgehoben und damit den Weg für eine neue Ordnung im Gebäudeenergiesektor frei gemacht. Dazu erklärt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings:
„Die Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes ist ein wichtiges Signal für mehr Vernunft in der Klimapolitik. Klimaschutz gelingt nur, wenn die Menschen ihn mittragen – und Mittragen entsteht nicht durch Überforderung, sondern durch Planbarkeit und Fairness.“

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die alten Regelungen als starr, kurzfristig und schwer kalkulierbar empfunden haben. Vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer waren verunsichert: verbindliche Quoten, enge Fristen und unklare Förderbedingungen haben vielen das Gefühl gegeben, überfordert zu sein.

Krings betont, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Kritik ernst genommen hat. Ziel sei es gewesen, Klimaschutz mit sozialer Zumutbarkeit und technologischer Offenheit zu verbinden. „Wir setzen auf Innovation und Wahlfreiheit statt auf pauschale Verbote. Technologieoffenheit ist kein Rückschritt, sondern die Voraussetzung für praktikable Lösungen“, erklärt Krings.

Das ändert sich konkret:

* Abschaffung der starren 65-Prozent-Vorgabe: Die bisher verpflichtende Quote für den Anteil erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen entfällt. Damit wird der gesetzliche Zwang zu einer bestimmten technischen Lösung aufgehoben und mehr Flexibilität bei Investitionsentscheidungen geschaffen.
* Wahlfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik am besten zu ihrer Immobilie und ihrer finanziellen Situation passt. Auch Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich möglich – insbesondere dann, wenn sie mit klimafreundlichen Übergangstechnologien kombiniert oder perspektivisch auf alternative Energieträger umgestellt werden können.
* Fortführung und bessere Ausrichtung der Förderprogramme: Staatliche Unterstützungsangebote werden nicht gestrichen, sondern gezielter ausgestaltet. Förderprogramme sollen transparenter, verlässlicher und stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen von Familien, älteren Menschen und kleinen Eigentümergemeinschaften ausgerichtet werden.
* Pragmatische statt ideologische Regulierung: Künftig gilt eine klar strukturierte, praxisnahe Ordnung ohne kleinteilige Detailvorgaben. Ziel ist ein Rahmen, der ambitionierten Klimaschutz mit Alltagstauglichkeit verbindet und wirtschaftliche Realitäten ebenso berücksichtigt wie soziale Tragfähigkeit.


„Klimaschutz darf nicht zur sozialen Zerreißprobe werden“, so Krings weiter. „Verantwortliche Politik bringt ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Tragfähigkeit in Einklang. Genau dafür steht diese Reform.“

Abschließend unterstreicht Krings, dass die Energiewende im Gebäudesektor weiterhin ein zentrales Anliegen bleibt. Sie müsse aber realistisch, Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Menschen gestaltet werden – nicht gegen sie.