Gewaltschutz ist keine Nebensache. Es geht um Menschenleben

11.05.2026

Deshalb habe ich heute im Deutschen Bundestag erneut zum Gewaltschutzgesetz gesprochen – in der 2. und 3. Lesung. Und heute wurde das Gesetz endlich beschlossen. Das ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt.
Denn für mich ist klar: Der Schutz vor Gewalt gehört zu den zentralen Aufgaben des Rechtsstaats.
Besonders Frauen und Kinder sind viel zu oft Opfer häuslicher Gewalt. Viele erleben Angst und Gewalt dort, wo eigentlich Sicherheit und Geborgenheit sein sollten: im eigenen Zuhause.


Mit dem heute verabschiedeten Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt:
- mehr Schutz für Betroffene
- frühzeitigeres Eingreifen
- höheres Entdeckungsrisiko für Täter
- elektronische Fußfesseln bei besonders gefährlichen Tätern


Mir ist aber ebenso wichtig: Das darf nicht das Ende sein.
Wir brauchen weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern – in der realen wie in der digitalen Welt. Dazu gehören konsequente Strafverfolgung, ein besserer Kinderschutz im Internet, klare Grenzen gegenüber Tätern und ein konsequentes Sexkaufverbot nach dem so genannten nordischen Modell.
Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, bleiben nicht „unbeteiligt“. Auch sie sind Opfer. Deshalb müssen sich Gewalttaten künftig stärker auf Sorge- und Umgangsrechte auswirken.


Für mich bleibt klar:
Der Staat muss diejenigen schützen, die sich selbst oft nicht schützen können.