
Krings: „Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Der Bund hat heute in erster Lesung über den vorgelegten Gesetzesentwurf des Gesetzes zur ganztätigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beraten. Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein prioritäres bildungs- und familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode um. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder im Bundesrecht verankert werden.“ sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.
Das Angebot zur Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich erfordert eine große Kraftanstrengung für Bund, Länder und Kommunen. Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft und wird sukzessive ausgebaut. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. „Wichtig ist mir die Klarstellung, dass der Staat selbstverständlich immer nur ein Angebot machen kann und jede Familie für sich entscheidet, wie Kinder betreut werden“, fügt Krings hinzu.
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen eine Finanzhilfe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung um den Ausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote voran zu treiben. „Damit wurden die Bundesmittel für den vorbereitenden Infrastrukturausbau gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen 2 Milliarden Euro nahezu verdoppelt“, so Krings. Das Gesetz zur Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens ist bereits am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb, vorgesehen ist diese Umsetzung über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. „Wichtig bei dieser gesellschafts- und bildungspolitisch Vorhaben ist, dass Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, merkt Krings an.
„In Mönchengladbach erhalten bisher 40% der Grundschulkinder ein Angebot auf Ganztagsbetreuung. Jedoch ist der gesellschaftliche Bedarf höher und dies kann die Kommune nicht alleine bewältigen, daher muss der Bund hier unterstützen“, so Krings abschließend.
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