
Im Bundestag wurde Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen unter 27 Jahren beschlossen. Mit diesem Gesetz wird es künftig möglich sein, dass auch unter 27-Jähre einen Jugendfreiwilligendienst (JFD) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Teilzeit leisten können. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich: „Mit diesem Gesetz machen wir die Freiwilligendienste deutlich attraktiver. Künftig wird es beispielsweise für eine junge Mutter oder einem jungen Menschen, der sich um ein schwerkrankes Familienmitglied kümmert, leichter, Verantwortung in einem Jugendfreiwilligendienst oder einem Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu übernehmen. Ich hoffe, dass sich durch die Neuregelung auch in Mönchengladbach mehr junge Menschen für den Freiwilligendienst entscheiden“.
Mit dem neuen Gesetz erbringen wir als Union einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Freiwilligendienst. Dies gilt insbesondere für Personen mit familiären erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Der Teilzeit-Freiwilligendienst muss gleichzeitig mehr als 20 Wochenstunden umfassen. Dies entspricht der schon jetzt geltenden Regelung für die über 27-jährigen Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst.
Mit dem Gesetz wird auch eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite auszubauen und zu stärken. Krings setzt beim Dienst an der Allgemeinheit weiterhin auf Freiwilligkeit statt Pflicht: „Die Leute sollen aus Überzeugung etwas für die Gesellschaft tun, nicht aus Zwang. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir gute Rahmenbedingungen, damit zukünftig sich noch mehr Menschen dafür entscheiden, ein Jahr lang für die Gemeinschaft zu arbeiten“.
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