Union legt Gesetzentwurf für Vereinfachungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor
Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Mieter und Eigentümer ihren Strom selbst erzeugen. Sie können damit einen wichtigen Baustein für eine dezentrale Energiewende darstellen. Heute wird ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag diskutiert, der rechtliche Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen soll. Diesen Antrag hat der Mönchengladbacher CDU-Abgeordnete und rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings in der Union vorgeschlagen und durchgesetzt. Dazu erklärt Krings:
"Die Gewinnung von Strom für den Eigenbedarf mit Balkonkraftwerken ist schnell und einfach realisierbar und wird für Kostenersparnis beim Nutzer sorgen. Bei steigenden Strom- und Energiepreisen nimmt die Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen verstärkt zu. Jeder kann seinen ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und das fängt bei der Stromgewinnung an. Deshalb möchten wir flächendeckend die Möglichkeit zu einem kostengünstigen Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien geben und die aktuellen rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen. Derzeit besteht jedoch kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig.
Beim Klimaschutz müssen wir die Menschen mitnehmen und das gelingt am besten, wenn jeder selbst aktiv dazu beitragen kann. Eine Energiewende für jedermann muss dezentral, unbürokratisch und leicht sein. Balkonkraftwerke können die Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduzieren und die Energiewende wird so individuell erlebbar und positiv besetzt. Im konkreten Einzelfall muss aber immer sichergestellt sein, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist und ein Gebäude nicht verunstaltet wird. Auch darf eine Investition des Eigentümers zum Beispiel in eine Photovoltaikanlage für Mieterstrom auf dem Dach nicht entwertet werden. Mit unserem Gesetzentwurf können wir den Mietern Rechtssicherheit bieten, aber schaffen gleichzeitig eine faire Berücksichtigung der Interessen der Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft.
Zwar hat die Ampel jetzt auf unseren Druck hektisch auch einen eigenen, von der Union in zentralen Bereichen abgeschriebenen Gesetzentwurf in Umlauf gebracht. Darauf sollten wir aber nicht warten. Es ist gut, dass die Ampel-Koalition nun auf unsere Ideen eingeschwenkt ist. Dann sollte sie unserem Antrag konsequenterweise auch zustimmen.“
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