
Krings: „Wichtiger Schritt für den Klimaschutz.“
Heute wird in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle 2021) beschlossen. Das grundlegend novellierte EEG wird anschließend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende zu realisieren. Damit wird sowohl der technologische als auch der allgemeine Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland konsequent vorangetrieben. Zudem sind Regelungen, die eine gesicherte wirtschaftliche Stromversorgung auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Strommix gewährleistet, enthalten. Vor allem Wind- und Solarenergie werden, neben anderen Technologien wie Biomasse und Wasserkraft, den Stromsektor prägen und damit auch immer stärker und schneller in die Systemverantwortung hineinwachsen müssen. „Mit dieser EEG-Novelle haben wir bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung getan“, sagt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.
Diese Novelle beinhaltet die Zielsetzung für Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2050 und die operative Umsetzung des Ziels für erneuerbare Energien von 65 Prozent im Jahr 2030. Um ihre Realisierung zu ermöglichen, schafft dieses Gesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Markt-, Netz- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien und führt ein Instrument zur finanziellen Beteiligung der Kommunen ein. Gleichzeitig muss das EEG so ausgerichtet werden, dass der Zubau der erneuerbaren Energien auch außerhalb des EEG wirtschaftlich erfolgen kann. Es gilt, den Übergang zu einer Stromversorgung ohne staatliche Förderung jetzt vorzubereiten. Dazu ist ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor erforderlich. „Schon heute zeigt sich, dass auch Wirtschaftsunternehmen daran interessiert sind, Direktlieferverträge mit Erneuerbaren-Stromproduzenten abzuschließen oder selbst in erneuerbare Energien zu investieren. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren verstärken. Die Bezahlbarkeit von Energie für Wirtschaft und private Verbraucher ist essenziell“, so Krings.
Anschlussregelungen für seit 20 Jahren geförderte Altanlagen werden geschaffen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrom werden verbessert. So wird die Digitalisierung durch Anreize für neue Anlagentechnik und eine bessere Steuerbarkeit der Anlagen gestärkt. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für Klimaschutz und Beschäftigung. Auch die Einigung über die Regelung zum Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen, die bald keine Fördergelder mehr bekommen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ erklärt Krings. Daneben geht es um eine finanzielle Beteiligung für Gemeinden, bei denen Windkraftanlagen gebaut werden. Ziel ist, die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen. Der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom etwa auf dem Hausdach soll erleichtert werden, auch für Solaranlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant.
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