
Mit der Einführung einer Grundrente nimmt die Bundesregierung ein im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbartes zentrales sozialpolitisches Projekt in Angriff. Anlässlich des Welttags der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar lenkt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings den Blick auf das gesellschaftspolitische Anliegen der CDU: „Mit unseren Rentenkonzept wollen wir die Sorgen vieler Bürger vor Armut im Alter aufnehmen und ein Signal der Anerkennung senden: Lebensleistung verdient Respekt.“ Dafür reiche, so Krings, der Verweis auf die Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter durch die Grundsicherung nicht aus: „Zu den Empfängern der Grundsicherung können auch Menschen gehören, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Wir möchten diesen Menschen ein Alterseinkommen gewährleisten, das 10 % über der Grundsicherung liegt. Unsere Botschaft ist klar: Arbeit soll sich auch in der Rente lohnen.“
Dennoch besteht bei dem von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Entwurf an entscheidenden Stellen Handlungsbedarf: „Wir möchten zielgerichtet die Lebensleistung von Menschen honorieren, die trotz 35 Jahren oder mehr an harter Arbeit auf die Grundsicherung angewiesen sind. Sie sollen mehr haben als diejenigen, die überhaupt nicht gearbeitet haben.“ Dies sei aber, unterstreicht Dr. Günter Krings, ohne eine entsprechende Überprüfung nicht zu erreichen: „Für mich ist ein klarer Gerechtigkeitsmaßstab unverzichtbar. Helfen wollen wir, wo Hilfsbedürftigkeit besteht, aber auch nur da, denn wir geben hier auch das Steuergeld von Arbeitnehmern aus. Denn die eigene Rente ist nicht zwingend die einzige Einkommensquelle im Alter. In vielen Fällen sind Rentner über ihren Ehepartner abgesichert oder besitzen andere Einkünfte, beispielsweise aus der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung. Hier ist es einfach nicht angebracht, eine Sozialleistung zu gewähren.“ Dies sei auch eine Frage der Generationengerechtigkeit: „Das Geld brauchen wir an anderer Stelle, etwa bei wichtigen Fragen der Zukunftssicherung. Ich denke nur an Investitionen in Bildung und Forschung. Nur mit einer Gerechtigkeitsprüfung bei der Grundrente erreichen wir einen angemessenen Ausgleich.“
Der Welttag der sozialen Gerechtigkeit wurde von den Vereinten Nationen im Jahre 2009 als Aktionstag eigeführt. Im Grundgesetz ist das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 verankert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft entschieden, um auf der Basis des Wettbewerbs die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden.
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