Digitale Mitgliederversammlung - was ist möglich, was ist neu?

29.03.2023

In Corona-Zeiten haben viele von uns gelernt, dass man Sitzungen und Versammlungen auch digital und online durchführen kann. Auch wenn wir die Corona-Krise im Wesentlichen überwunden haben, so spricht doch viel dafür, dass wir die Möglichkeit digitaler Versammlungen auch in "normalen" Zeiten noch in bestimmten Fällen nutzen können. So wichtig und vorzugswürdig persönliche Treffen auf Vereinsversammlungen auch sind, so ermöglichen digitale Formate manchen Mitgliedern, die den Weg zum Versammlungsort nicht schaffen, überhaupt erst die Teilnahme an einer Versammlung.

Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine jedoch keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Diese rechtlichen Hürden wurden nun auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mehreren Bundesländern beigelegt. Künftig können Vereine digitale Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsänderung einberufen. Neben Videokonferenzen sind nun auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich. Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist nicht mehr nötig.

Gerne spreche ich als Ihr Mönchengladbacher Bundestagsabgeordneter und Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion mit Ihnen über die Neuerungen und Möglichkeiten und lade Sie zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Natürlich nehme ich bei dieser Gelegenheit auch andere Wünsche oder Kritikpunkte aus den Mönchengladbacher Vereinen mit.