Das Deutschlandticket darf insbesondere ältere Menschen nicht ausschließen

16.03.2023
Pressemitteilung

Die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs ist in Deutschland in den letzten Jahren erfreulicherweise deutlich gewachsen. Immer mehr Menschen nutzen Busse und Bahnen. Kommunen und Verkehrsbetriebe arbeiten zusammen am Ausbau und der Attraktivitätssteigerung des Nahverkehrs. „Zahlreiche Länder führen bereits attraktive, vergünstigte und vereinfachte Tickets ein. Infolgedessen ist die Einigung von Bund und Ländern auf ein deutschlandweit gültiges Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr ein richtiger Schritt", bilanziert der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU). „Wirklich sicher ist jedoch auch in diesem Projekt der Bundesregierung nichts. Und es bleibt ein starkes Stück, dass bei diesem nationalen Projekt den Ländern und Kommunen die Hälfte der Rechnung zugeschoben wird. Mindestens ebenso wichtig wie ein bezahlbares Ticket ist aber ein gutes Verkehrsangebot. Den Ländern darf daher durch ein solches neues Angebot nicht das Geld weggenommen werden, das für den Ausbau von Schienen- und Busangeboten dringend gebraucht wird.“

Aber auch der Zugang zum Deutschlandticket muss für alle gewährt werden: „Wichtig ist mir vor allem, dass von einem neuen kostengünstigen Angebot wirklich auch alle Bürgerinnen und Bürger profitieren können. Viele Menschen, nicht zuletzt auch viele ältere Menschen, besitzen schlichtweg kein Smartphone. Nach den jetzigen Beschlüssen der Bundesregierung wären sie damit von der Nutzung des Deutschlandtickets ausgeschlossen“, stellt Krings fest. „Deswegen unterstütze ich ausdrücklich die Forderungen der Mönchengladbacher Senioren Union und deren Kreisvorsitzenden Angelika Schürings sowie anderer Senioren-Gruppen, das Deutschlandticket nicht nur digital in Verbindung mit einem Smartphone, sondern ebenso als Papierticket oder Chipkarte an den üblichen Verkaufsstellen bereitzustellen. Diese Forderung hat sich jetzt auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu eigen gemacht. Wir fordern die Bundesregierung auf, die beschlossene Diskriminierung insbesondere älterer Mitbürger schnellstens zu beenden", betont Krings.

Zum Hintergrund
Mit der Neunten Änderung des Regionalisierungsgesetzes will die Bundesregierung erreichen, dass die Länder ab dem 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einführen. Dazu erhalten die Länder im Jahr 2023 sowie in den Jahren 2024 und 2025 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro. Zusätzlich ist für das Jahr 2023, in welchem das Deutschlandticket eingeführt werden soll, eine sogenannte "Nachschusspflicht" vorgesehen. D.h., dass sich Bund und Länder eventuelle Mehrkosten (die im Jahr 2024 festgestellt werden) hälftig teilen.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Finanzierung des Tickets ab dem nächsten Jahr nicht sichergestellt ist. Dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen zufolge haben Branchenberechnungen ergeben, dass das Deutschlandticket rund drei Mrd. Euro jährlich kostet - wenn es ausschließlich im Abo vertrieben wird und ohne dass Einführungskosten berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Ticket bereits ab Januar 2024 mehr kosten wird - auch weil sich die Länder im Bundesrat dafür einsetzen, dass Bund und Länder den Preis des Tickets jährlich zusammen festlegen.

Mehr Informationen erhalten Sie im Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU/CSU zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006040.pdf