Bundestag debattiert Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

12.03.2020
Pressemitteilung

Strafverschärfungen im StGB, soziale Netzwerke werden in die Pflicht genommen

Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Anschlag von Halle und der rechtsextreme Amoklauf von Hanau waren Taten, die aus Hass verübt wurden. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat der Bundestag heute über das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" debattiert. "Die Zeiten, in denen man im Internet keine Angst vor Strafverfolgung haben musste, sind vorbei. Es gibt einen Zusammenhang zwischen verbalen Drohungen im Netz und tatsächlichen Straftaten. Aus Worten des Hasses können Gewalttaten werden", sagt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) und fügt hinzu: "Ich erinnere hier an den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der im Juni ermordet wurde, nachdem er zuvor im Internet auf übelste Weise verleumdet und angefeindet worden war."

Das Gesetz sieht etwa bei Morddrohungen in sozialen Medien, bei Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten neue Regeln und Strafverschärfungen vor. „Leider spüren wir, dass Rechtsradikale aktiver geworden sind. Das neue Gesetz nimmt diese Gruppierungen wieder stärker in den Blick, um so gezielter gegen Hasskriminalität und Rechtsradikalismus vorgehen zu können“, betont der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums.

Die wichtigsten Einzelmaßnahmen im Überblick: 
• Soziale Netzwerke: Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden meist über soziale Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter großer Netzwerke und Plattformen werden nun in die Pflicht genommen, solche Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt (BKA) eine neue Zentralstelle eingerichtet und 300 neue Stellen geschaffen. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA zudem die letzte IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen.
• Beleidigung (§ 185 StGB): Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, soll mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können.
• Antisemitische Tatmotive sollen als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden (§ 46 Abs. 2 StGB). Die Änderung ist eine Reaktion auf einen enormen Anstieg antisemitischer Straftaten – seit 2013 um über 40 Prozent.
• Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.
• Rettungskräfte im Einsatz sind erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz soll nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.