Bundestag beschließt Rentenpaket

09.11.2018

Ein guter Tag für die Rentner in Deutschland: Der Bundestag hat zahlreiche Verbesserungen bei der Altersversorgung beschlossen. So wird das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben. Außerdem gibt es Verbesserungen für Geringverdiener und bei der Rente für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben. Auch die Erwerbsminderungsrente wird verbessert. „Mit dem neuen Gesetz bringen wir viele wichtige Verbesserungen für die Rente auf den Weg“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, die Mütterrente zum 1. Januar 2019 erneut zu erhöhen. Mütter und Väter, die für die Erziehung ihrer vor 1992 geborenen Kinder die Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten bei der Rente weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. „Damit wird eine Gerechtigkeitslücke weiter geschlossen und die Erziehungsleistung der Frauen und Männer, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, durch eine höhere Rente finanziell gewürdigt“, so Krings. „Von dieser Änderung profitieren knapp 10 Millionen Menschen“, merkt Krings an.

Auch für künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gibt es erhebliche Verbesserungen. Sie werden vom 1. Januar 2019 an so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung noch mehr Versicherungsjahre als bisher zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt. „Männer und Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen in Zukunft nicht mehr arbeiten können, erhalten künftig eine höhere Rente – so hoffen wir persönliche Schicksalsschläge besser abfedern zu können“, erläutert Krings.

Außerdem hat der Bundestag eine "doppelte Haltelinie" beschlossen: Bis 2025 dürfen das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent des Durchschnittlohns und der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigen. Eine Rentenkommission berät derzeit darüber, wie es nach 2025 mit der Rente weitergeht. Schließlich werden Geringverdiener mit einem Einkommen von 450 bis 1300 Euro bei den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet, ohne dass dies zu Einbußen bei der Rente führt. Die Union möchte diese Regelung künftig auch auf Selbständige übertragen.