Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

05.03.2021
Pressemitteilung

Krings: „Novelle bietet rechtssicheren Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte“

„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein echter Modernisierungsschub für die Mobilität. Personenbeförderung ist schon heute viel mehr als Taxi und ÖPNV. Neue, digitalgetriebene Anbieter bieten innovative Mobilitätsformen wie digitale Sharing- und On-Demand-Dienste ohne feste Routen, die per App bestellt werden können. Die Kunden buchen nicht das ganze Fahrzeug zur alleinigen Nutzung, sondern nur einzelne Sitzplätze. Andere Fahrgäste mit ähnlichem Fahrtziel können zusteigen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.
Durch weniger motorisierten Individualverkehr in Städten und mit Hilfe von zusätzlichen flexiblen Mobilitätsangeboten für Bürger gerade auch im ländlichen Raum werden wichtige Angebotslücken zwischen Individualverkehr und dem ÖPVN geschlossen. Das ist gut für den Klimaschutz und bietet eine attraktive Alternative zum eigenen Auto. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.
„Für die digitalen Sharing- und On-Demand-Dienste auf den Straßen schafft das modernisierte Personenbeförderungsrecht einen innovationsfreundlichen Rahmen. Besonders wichtig ist auch, dass es für traditionelle Anbieter wie Taxi und ÖPNV keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Es ist vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zu den jederzeit verfügbaren Taxen, die uns im Alltag als wichtiges Transportmittel dienen. So werden z.B. Taxifahrer mit technischen Entwicklungen angemessen entlastet. Die Kommunen erhalten dazu weitreichende Steuerungsmöglichkeiten, mit denen sie pass- und bedarfsgenaue Angebote für ihre Bürger schaffen können“, so Krings abschließend.