Bundesnaturschutzgesetz Insektenschutzgesetz

25.06.2021
Pressemitteilung

Krings: „Natur schützen mit der Landwirtschaft“

Der Bundestag hat gestern abschließend über den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetze zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beraten. Das Gesetz wird konkrete Maßnahmen im Insektenschutz umsetzen. Sein Ziel ist, dem Insektensterben entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland wieder zu verbessern. „Die Festlegungen im Gesetzentwurf sind ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen und gibt denen Ausgleich, die von Nutzungseinschränkungen betroffenen sind“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz sollen für mehr Biotope sorgen und den Einsatz von Pestiziden deutlich einschränken. Das führt allerdings zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung. Landwirtinnen und Landwirte, deren Fläche von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen ist, entstehen dadurch zusätzliche Kosten und Einkommensverluste. Durch einen Erschwernisausgleich soll hier eine finanzielle Erleichterung für die Landwirtinnen und Landwirte geschaffen werden, um so auch den Insektenschutz zielgerichtet voranzutreiben. „Diesen kooperativen Ansatz ist richtig. Denn Insektenschutz geht nur zusammen mit der Landwirtschaft“, findet Krings.

"So wichtig auch mir Natur- und Insektenschutz ist, so sehr nehme ich auch die Sorgen aus der Landwirtschaft ernst. Es ist sicher eines der Themen, dass wir bei einer Videokonferenz der CDU Bezirks Niederrhein gemeinsam mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und interessierten Landwirten diskutieren", kündigt Krings an, der auch Vorsitzender der CDU Niederrhein ist.