Bund unterstützt Länder beim Ausbau von Ganztagsbetreuung

19.11.2020
Pressemitteilung

Krings: „Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz).  „In Mönchengladbach nehmen insgesamt 3.657 Schülerinnen und Schüler  an unterschiedlichen Ganztagsbetreuungsformen teil. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist damit aber noch nicht gedeckt“ so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).
Immer mehr Familien wollen beides: eine optimale Betreuung für die Kinder, aber auch ausreichend zeitliche Flexibilität, damit sich beide Elternteile beruflich verwirklichen können. Doch die Realität sieht viel zu oft noch anders aus: Die Kinder kommen mittags hungrig nach Hause und die Hausaufgaben müssen noch erledigt werden. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind und es ist zunächst Aufgabe der Länder, ein bedarfsdeckendes Ganztagsangebot zu schaffen.
Doch Krings ist optimistisch: „Bei Kita-Plätzen ist es uns schon gelungen, da sehe ich auch einen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen positiv entgegen. Ein Rahmenplan für Neubaumaßnahmen an Grundschulen ist bereits in Arbeit. Damit möglichst schnell gute ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden, wird der Bund die Länder finanziell unterstützen und ein Sondervermögen mit einem Volumen von bis zu 3,5 Milliarden Euro errichten. Wir verfolgen damit das Ziel, dem Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote den entscheidenden Schub zu verleihen.“
Bei aller finanziellen Unterstützung des Bundes für den Ausbau von Ganztagsangeboten ist eines aber auch klar: Es muss immer die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie die Ganztagsangebote für ihre Kinder nutzen wollen oder nicht. Eine verpflichtende Ganztagsschule darf und wird es nicht geben.