Beim „Berliner Jahresrückblick 2026“ der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Prof. Dr Stefanie Schmahl, Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger und Prof. Dr. Christoph Heusgen habe ich über das sogenannte Ramstein-Urteil des Bundesverfassungsgerichts diskutiert, das die Geltung deutscher Grundrechte im Ausland erweitert hat. Bei aller Sympathie für die Völkerrechtsfreundlichkeit unserer Verfassung scheint mir zumindest die Begründung der Entscheidung zu weitgehend. Die Begründung über grundrechtliche Schutzpflichten im Ausland überzeugt nicht. Letztlich schafft das Urteil aber eine grundrechtliche Erwartungshaltung, die in Wahrheit niemals eingelöst werden kann, wenn Deutschland seine Bündnisfähigkeit nicht gefährden will.
Vielen Dank für die Moderation an Dr. Eva Ricarda Lautsch von der ZEIT!


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