Abbau des Solis entlastet 33 Millionen steuerpflichtige Bürger

Pressemitteilung

(Berlin 24.10.2019). Der Deutsche Bundestag hat heute über das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags in erster Lesung beraten. „Wir haben unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gehalten. Ab 2021 müssen 90 % der Steuerzahler den Soli gar nicht mehr bezahlen und weitere 6,5 % nur noch teilweise“, erläutert der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings.

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt für fast alle Steuerzahler abgeschafft. Dies ist mit einem jährlichen Finanzvolumen von mehr als 10 Milliarden Euro die größte finanzielle Einzelmaßnahme aus dem Koalitionsvertrag. „Auch wenn wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter das Ziel verfolgen, den Soli ganz abzuschaffen, ist die aktuelle Entlastung ein großer Fortschritt für fast alle Steuerzahler“, so Krings.

Eine Familie mit zwei Kindern muss bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 Euro ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Liegt das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro, fällt der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise weg. Erst ab einer Grenze von ca. 221.000 Euro brutto muss er für eine Übergangszeit weiter in bisheriger Höhe gezahlt werden. Für Alleinstehende liegt die Grenze für die vollständige Abschaffung bei einem Bruttoeinkommen von rund 73.000 Euro und für die teilweise Abschaffung zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro. Erst ab rund 109.000 Euro brutto muss er übergangsweise noch ganz gezahlt werden.