KringsBrief vom 6. November 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die bundesweiten Demonstrationen der Generation Z am vergangenen Wochenende haben für großes Aufsehen gesorgt. Einige wichtige Punkte der Forderungen der Gen Z hat die Bundesregierung bereits mit Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion aufgegriffen: die BAföG-Erhöhung wurde vereinbart, strukturelle Veränderungen beim Aufstiegs-BAföG werden vorgenommen sowie Investitionen in Ganztagsbetreuung, Kindergärten und Kindertagesstätten ausgebaut. Es ist auch mir wichtig, jungen Menschen faire Bildungs- und Zukunftschancen zu eröffnen. Wer bessere Bildungschancen will, muss auch die Bedingungen berücksichtigen, unter denen Schülerinnen und Schüler lernen. Hier stehen auch die Schulträger in der Pflicht. Sie müssen Schulgebäude instand halten und für eine zeitgemäße Ausstattung sorgen. Um dies hinzubekommen, unterstützt der Bund die Kommunen und die Länder mit Milliardenbeträgen aus dem Sondervermögen. Und auch das 1 Milliarde Sportstättensanierungsprogramm des Bundes, dessen zweite Bewerbungsrunde vor wenigen Tagen gestartet ist, setzt genau bei den Forderungen nach einer guten Infrastruktur an. Aber beim Thema Bildung dürfen wir auch das nötige Engagement der Schüler und Studenten selbst nicht ausblenden: Für gute Bildung braucht es auch „Bildungshunger“ und „Lust auf Bildung“.
Bei aller Berechtigung der Anliegen junger Menschen muss aber eine klare Grenze gezogen werden. Wer friedlich demonstriert, nimmt ein demokratisches Grundrecht wahr, das laut Art. 8 GG allen Deutschen zusteht. Wer hingegen Polizisten angreift, Geschäfte plündert oder fremdes Eigentum zerstört, begeht Straftaten und muss die Härte des Rechtsstaats erfahren. Die deutlichen Worte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu den Ausschreitungen unterstütze ich deshalb ausdrücklich. Randalierer und Plünderer müssen identifiziert und konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Gewalt gegen Einsatzkräfte und Sachbeschädigungen dürfen nicht als Begleiterscheinungen gesellschaftlicher Proteste hingenommen werden.
Auch zivilrechtlich darf Sachbeschädigung nicht folgenlos bleiben. Wer fremdes Eigentum zerstört, kann zum Schadensersatz verpflichtet werden. Die Kosten für Schäden an privaten und öffentlichen Einrichtungen dürfen nicht einfach der Allgemeinheit überlassen bleiben. Werden die Verursacher ermittelt, müssen sie auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
Ein deutliches Fazit kann aus den Demonstrationen jedoch gezogen werden: Im Mittelpunkt steht die Sorge um die eigene Zukunft. Insbesondere die demografische Entwicklung stellt uns als Gesellschaft insgesamt vor große Herausforderungen. Unsere Gesellschaft wird älter, während der Anteil junger Menschen abnimmt. Deshalb müssen die Interessen der jüngeren Generation bei politischen Entscheidungen und der Verteilung öffentlicher Ressourcen stärker berücksichtigt werden. Unsere sozialen Sicherungssysteme müssen langfristig finanzierbar bleiben. Generationengerechtigkeit bedeutet, heutige und künftige Belastungen fair zu verteilen.
Reform der Pflegeversicherung
Wie wichtig es ist, unsere sozialen Sicherungssysteme auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen, zeigt sich besonders deutlich bei der Pflegeversicherung. Bereits heute übersteigen die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung ihre Einnahmen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen wir die Finanzierungsstrukturen stabilisieren und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Städten und ländlichen Regionen sicherstellen.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wurde, gehen wir einen ersten wichtigen Schritt. Dabei setzen wir sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Prävention und Rehabilitation. Denn unser Ziel muss sein, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Darüber hinaus werden die Leistungen bei Pflegegrad 1 stärker auf präventive Maßnahmen ausgerichtet und damit stärker auf diejenigen fokussiert, die auf Unterstützung besonders angewiesen sind. Die nächste regelhafte Dynamisierung der Pflegeleistungen ist zum 1. Januar 2029 vorgesehen.
Eine stabile Pflegeversicherung ist nicht nur eine Frage solider Finanzen, sondern auch eine Frage der Verlässlichkeit gegenüber den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich auf eine gute Versorgung verlassen können. Gleichzeitig dürfen wir die Beitragszahler und die jüngeren Generationen nicht überfordern. Die jetzt vorgesehenen Maßnahmen sind ein notwendiger erster Schritt. Weitere Reformen müssen folgen, damit die Pflegeversicherung auch langfristig leistungsfähig und bezahlbar bleibt.
Härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen
Ein besonders wichtiges Anliegen aus meinem Arbeitsbereich ist die Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor dem missbräuchlichen Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen. Wer einem anderen Menschen heimlich solche Substanzen verabreicht, handelt besonders niederträchtig. Er nutzt die Ahnungslosigkeit und Schutzlosigkeit seines Opfers aus, setzt dessen Gesundheit und Sicherheit aufs Spiel und nimmt ihm jede Möglichkeit, sich zu wehren oder selbstbestimmt zu handeln. Besonders häufig werden K.-o.-Tropfen eingesetzt, um Menschen wehrlos zu machen und anschließend schwere Sexual- oder Raubstraftaten zu begehen. Solche Taten sind besonders verwerflich und müssen entsprechend konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Deswegen freue ich mich, dass wir heute mit der 2./3. Lesung zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen eine Schutzlücke geschlossen haben, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes 2024 offenbart wurde.
Bislang stellt die Strafverfolgung die Ermittlungsbehörden und insbesondere die Betroffenen jedoch vor erhebliche Schwierigkeiten. Viele der verwendeten Substanzen lassen sich im Körper nur wenige Stunden nachweisen, häufig lediglich sechs bis zwölf Stunden. Damit bleibt oftmals nur ein sehr kurzes Zeitfenster, um entsprechende Spuren zu sichern. Wird der Verdacht erst später erkannt oder gemeldet, kann dies die Beweisführung erheblich erschweren.
Mit der Neuregelung, die diese Woche verabschiedet wurde, stärken wir den Schutz der Opfer und tragen der besonderen Gefährlichkeit dieser Taten Rechnung. Wer künftig K.-o.-Tropfen einsetzt, um einen Menschen zum Opfer einer schweren Sexual- oder Raubstraftat zu machen, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen. Damit schaffen wir eine klare strafrechtliche Konsequenz und machen deutlich, dass derartige Übergriffe nicht als gewöhnliche Straftaten behandelt werden dürfen.
Die Betroffenen müssen sich auf den Schutz des Rechtsstaates verlassen können. Wir stehen an ihrer Seite und sorgen dafür, dass Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Wer anderen Menschen durch den heimlichen Einsatz von K.-o.-Tropfen die Kontrolle über den eigenen Körper und die Möglichkeit zur Gegenwehr nimmt, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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