Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz

02.04.2025

Vor zwei Wochen habe ich als Abgeordneter eine sehr schwierige, aber für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auch sehr notwendige Entscheidung im Deutschen Bundestag getroffen: die Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Diese Schuldenbremse habe ich vor über anderthalb Jahrzehnten als Mitglied der Föderalismuskommission II mit erarbeitet. Sie hat dazu geführt, dass unser Staat unter Führung einer CDU-Kanzlerin sehr lange sparsam gewirtschaftet hat. Jetzt muss sie geöffnet werden, damit wir nicht zum Spielball russischer Interessen werden und gewappnet sind für die nächsten Kapriolen eines US-Präsidenten Trump.


Hierzu, aber auch zu den verschiedenen Themen der Koalitionsverhandlungen, bei denen ich die Arbeitsgruppe zur Rechts- und Innenpolitik leite, habe ich am Wochenende digital mit vielen Mitgliedern der CDU Mönchengladbach diskutiert. Danke für den guten Austausch!