
Am heutigen Montag treten die neuen Regelungen des Nachweisgesetzes in Kraft. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings:
„In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die selbsternannte „Fortschrittskoalition“ der Ampelparteien ein „modernes Arbeitsrecht“ und verpflichtet sich zu einem „umfassenden digitalen Aufbruch“. Durch schnellen Bürokratieabbau sollen Arbeitgeber zudem „Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben“ bekommen.
Mit dem heute in Kraft getretenen Nachweisgesetz zur Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie zeigt die Ampelkoalition, wie weit sie hinter den eigenen Ansprüchen zurückbleibt. Die Richtlinie ermöglicht es Arbeitgebern unter anderem ausdrücklich, ihren Beschäftigten Vertragsdokumente in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Das europäische Recht nutzt damit die Chancen der Digitalisierung und trägt den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung. Das deutsche Gesetz tut das Gegenteil: es erklärt die elektronische Form der Vertragsdokumente nicht nur für unzulässig, sondern sieht bei Verstößen sogar die Verhängung von Bußgeldern vor. Das kommt einem Digitalisierungsverbot gleich.
Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte neue Regelungen in bereits bestehende Arbeitsverträge aufzunehmen. Auch hier verlangt die Ampel die Papierform. Dies wird zu einem kaum absehbaren Verwaltungsaufwand bei nahezu allen Arbeitgebern führen, ohne einen Mehrwert für die Arbeitnehmer zu schaffen.
Während unsere europäischen Nachbarn die digitalen Möglichkeiten der Richtlinie ausschöpfen, entscheidet sich Deutschland für Stift, Papier und Bürokratieaufbau. Die Ampel-Regierung schreitet bei der Digitalisierung nicht voran, sondern zurück ins Zeitalter der mechanischen Schreibmaschine. Dieses Gesetz ist ohne praktischen Nutzen für die Arbeitnehmer, ein Bürokratiemonster für die Arbeitgeber und eine Blamage für Deutschland.“
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