KringsBrief vom 16. April 2021

16.04.2021

Diese Woche mit diesen Themen:
Kanzlerkandidatenfrage, Viertes Infektionsschutzgesetz, Nachtragshaushalt 2021

 

KringsBrief vom 16. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwei Themen beherrschten in dieser Woche die öffentliche, parlamentarische und parteipolitische Debatte: Der heute im Bundestag in erster Lesung behandelte Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes zum einen, und zum anderen, welcher Kandidat im September bei der Bundestagswahl für die Union ins Rennen um die Kanzlerschaft geht – Armin Laschet oder Markus Söder. Beide Themen werden äußerst umstritten besprochen. Ich habe in vielen Gesprächen mit Wählern, Unterstützern und Freunden sehr viele, oft unvereinbare Positionen gehört und dabei meine eigene Meinung weiter geschärft. So bin ich sicherer denn je, dass wir nach dem Ausscheiden von Angela Merkel aus dem Kanzleramt einen glaubhaften Kanzlerkandidaten der Union brauchen, um die enormen Herausforderungen der Corona-Krise meistern zu können. Mit Armin Laschet haben wir seit dem Bundesparteitag einen erfolgreichen und erfahrenen Ministerpräsidenten als Parteivorsitzenden, der es geschafft hat, Nordrhein-Westfalen durch Reformen an die Spitze zu bringen. Seine Bilanz in Nordrhein-Westfalen, sein Reformwille, sein Teamspiel für die Sache und für die gesamte Union, vor allem aber sein klarer Wertekompass sprechen für ihn und qualifizieren ihn dazu, auch ein guter Regierungschef für ganz Deutschland zu sein.

Bei aller Leidenschaft der Debatte zwischen CDU und CSU und auch innerhalb der CDU plädiere ich jedoch sehr dafür, bei einer so wichtigen Frage nicht die Spielregeln der Parteiendemokratie über den Haufen zu werfen oder gar demokratisch gewählte Parteigremien zu diskreditieren. Die Auswahl des Kanzlerkandidaten muss daher in der Partei erfolgen und nicht in anderen Foren. Und sie muss jetzt schnell erfolgen.


Viertes Infektionsschutzgesetz

Das zweite, äußerst umstrittene Thema dieser Woche war das Vierte Infektionsschutzgesetz, mit dessen erster Lesung heute das Bundestagsplenum eröffnet wurde. Beginnend mit der Rede der Kanzlerin war die Debatte ein Abbild der Diskussionen, die ich in den letzten Tagen geführt habe. Und ich kann viele kritische Argumente verstehen. Was wir in dieser Debatte allerdings wieder von Rednern der AfD und der Linken an populistischer Fundamentalkritik hören mussten, schien doch den Lehrsatz aus der Politikwissenschaft zu bestätigen: „Extreme berühren sich.“ Die Reden von Alice Weidel und Dietmar Bartsch hätten so auch von Vertretern der Querdenker-Bewegung gehalten werden können. Wir alle sind der Pandemie und der nun schon über ein Jahr währenden Einschränkungen müde. Das ändert aber nichts an dem bitteren Umstand, dass wir derzeit in vielen Kreisen und Städten mit viel zu hohen Inzidenzwerten leben. Anscheinend sind die bisherigen Bemühungen nicht ausreichend; im Gegenteil, viele Menschen scheinen sich an dreistellige Inzidenzwerte zu gewöhnen, schließlich werden wir jeden Morgen von den Radionachrichten mit diesen Zahlen geweckt. Wir dürfen uns aber nicht daran gewöhnen, denn wenn die Ansteckungszahlen weiter steigen – und danach sieht es momentan leider aus –, dann müssen wir damit rechnen, dass unser Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt und Menschen mangels freier Kapazitäten sterben müssen. Schon jetzt verzeichnen wir bundesweit Inzidenzen von weit über 100, immer mehr Coronapatienten befinden sich in Intensivbehandlung und die Todeszahlen sind weiterhin zu hoch. Wir müssen diese Welle brechen und zwar schnell.

Das zu beschließende Infektionsschutzgesetz sieht für den Fall, dass die Inzidenzwerte in sehr hohe Bereiche steigen, vor, dass schnell, flexibel und angepasst an das jeweilige örtliche Infektionsgeschehen härtere und konsequentere Maßnahmen greifen. Gleichzeitig bringt das Gesetz aber auch Lockerungs-Perspektiven, denn dort, wo die Inzidenzwerte niedrig sind, werden die Maßnahmen wieder zurückgenommen. Damit wird endlich nicht mehr entlang der „politischen Landkarte“ von Deutschland auf die 7-Tages-Inzidenz reagiert, sondern nur noch nach sachlichen Gründen dort, wo eine Eindämmung akut nötig ist.

Konkret heißt das: Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen an, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Länder die in dem neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen flankierenden Maßnahmen. Es gelten dann deutschlandweit einheitliche und nachvollziehbare Regeln. Entscheidend ist, dass es sich hier um eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen handelt, um die dritte und besonders gefährliche Welle der Pandemie zu brechen. Dazu gehören auch schwierige Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren. Die Ausgestaltung der Regelung wollen wir im Bundestag nächste Woche noch einmal auf Anpassungsbedarf prüfen. Allerdings hat weltweit kein einziges Land, dass aus einer Infektionswelle mit der „britischen“ Virus-Mutation wieder herausgekommen ist, dies ohne diese konsequenten Maßnahmen einschließlich von Ausgangsbeschränkungen geschafft.

Sinkt die Inzidenz wieder in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen, so treten dort ab dem übernächsten Tag die Notbremsen-Maßnahmen außer Kraft. Es gilt dann wieder der Verordnungsrahmen der Länder. Anders als beim Inkrafttreten der Notbremse braucht es für den Schritt zurück allerdings fünf Tage. Damit wird sichergestellt, dass es sich beim Sinken der Infektionszahlen um eine nachhaltige Verbesserung handelt und der betroffene Landkreis oder die betroffene kreisfreie Stadt nicht anschließend sofort wieder in den Lockdown muss.

Zusätzlich wird die die Bundesregierung mit dem Gesetz ermächtigt, per Rechtsverordnung Regelungen über Erleichterungen für immunisierte oder negativ getestete Menschen zu schaffen. Mit zunehmendem Impffortschritt können dadurch immer mehr Menschen ihre Freiheiten zurückbekommen.


Nachtragshaushalt 2021

Die wahre Größe unserer aktuellen Probleme und Herausforderungen spiegelt sich im Bundeshaushalt wider. Das gestern debattierte Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sieht eine geplante Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro vor – 60 Mrd. Euro mehr als geplant. Das ist die mit Abstand höchste jemals geplante Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wir leisten damit historische Unterstützung, um den in diesen Zeiten so wichtigen haushaltspolitischen Solidaritätskurs der Union zu tragen.

Das anhaltende Pandemiegeschehen mit den veränderten Virusvarianten erfordert angepasste und ausgeweitete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Abfederung der Folgen für Bürger und Wirtschaft. Außerdem verzögert sich die wirtschaftliche Erholung, was entsprechende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt nach sich zieht. Während zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 für das laufende Jahr noch eine Steigerung des realen Bruttoinlandsproduktes um 4,4 Prozent prognostiziert wurde, geht die Bundesregierung nach der Prognose zum Jahreswirtschaftsbericht von einem Wachstum von 3,0 Prozent aus. Erwartete Steuermindereinnahmen und aufgestockte Unternehmenshilfen, mehr Mittel für die Impfstoffbeschaffung und höhere Kompensationen für die Krankenhäuser kommen noch dazu.

So wichtig und richtig ich in der aktuellen Situation die Mehrausgaben finde, umso mehr sollten wir schauen, beim Weg aus der Krise auf Nachhaltigkeit zu achten. Die Union hat viele Jahre für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt gesorgt. Dahin wollen und müssen wir nach der Krise auch so schnell wie möglich zurück.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings