KringsBrief vom 12. Februar 2021

12.02.2021

Diesmal mit den Themen:
Lockdown-Verlängerung, neue Coronahilfen, besseres Impfen, Datenstrategie der Bundesregierung

 

KringsBrief vom 12. Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten stand diese Woche sicher nicht nur in Berlin im Zentrum des politischen Interesses. Zwar gehen die Infektionszahlen erfreulicherweise zurück, aber uns machen vor allem die neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 große Sorgen, die sehr viel ansteckender sind als der ursprüngliche Erreger. Diese noch ansteckenderen Varianten des Corona-Virus lassen in vielen Staaten die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen - auch z.B. in England trotz höherer Impfquote. Die Mutation ist leider auch schon stark zu unseren niederländischen Nachbarn vorgedrungen. Deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig sein. Auch wenn jede und jeder von uns die wachsende Ungeduld und Ermüdung nach fast einem Jahr Pandemie spürt: Es wäre fatal, die Maßnahmen jetzt zu sehr zu lockern, wenn es dadurch hochwahrscheinlich werden kann, dass wir nach Ostern wieder verschärfen müssten. Es ist leider vorhersehbar, dass die Pandemie nicht so schnell vorbei sein wird. Daher stand heute die verlängerte Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag schafft damit den Rahmen für die Maßnahmen, die die Länder treffen können. Diese müssen der jeweiligen Situation natürlich angemessen sein. Ich möchte betonen: Den Rahmen für alle Maßnahmen setzt weiterhin der Deutsche Bundestag, nur die Konkretisierungen regeln die Regierungen. Es handelt sich dabei um ein bewährtes Prinzip unseres demokratischen Rechtsstaates.


Weitere Hilfen in der Krise 

Zur Abfederung der weiterhin harten Maßnahmen hat der Bundestag einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro und einen einmaligen Corona-Zuschuss für erwachsene Grundsicherungsempfänger in derselben Höhe beschlossen. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige und Beschäftigte mit kleinem Einkommen, die wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, wird zudem bis Ende des Jahres verlängert. Besonders wichtig ist, dass Unternehmen, die wegen des Lockdowns Verluste erleiden, diese in ihrer Steuererklärung ab sofort besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Der sogenannte Verlustrücktrag soll auf maximal zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Außerdem werden wir das Rettungsprogramm für die sehr hart getroffene Kultur um eine weitere Milliarde Euro aufstocken. Für die ebenfalls stark betroffene Gastronomie werden wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen bis Ende 2022 verlängern. Mit diesen Maßnahmen wollen wir wichtige ökonomische Strukturen erhalten und stellen gleichzeitig die Weichen für einen wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Krise.

Gerne stelle ich Ihnen hier noch einmal eine Übersicht über Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vor, auf die sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss geeinigt hatten. Dazu gehören Hilfen für Familien, Unternehmen, Grundsicherungsempfänger und die Kulturbranche. In dieser Woche hat der Bundestag sich dazu in erster Lesung bereits befasst, damit die Hilfen auch schnell bei den Betroffenen ankommen. Im Einzelnen sind das:

• Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

• Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

• Kinderbonus
Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

• Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

• Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

• Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist außerdem seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


Wir müssen besser werden

Allerdings ärgert es mich sehr, dass die Überbrückungshilfen I und II für Unternehmen immer noch nicht komplett ausgezahlt sind, und auch die Antragsformulare für die neuen Hilfen erst jetzt zum Download bereitstehen. Erhebliche Verantwortung für die schleppende Auszahlung trägt Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der dauernd bürokratische Hürden errichtet. Diese Missstände muss das Bundesfinanzministerium zügig aus dem Weg räumen, damit die Hilfsgelder nun schnell bei den Unternehmen ankommen. Auch bei der Geschwindigkeit der Impfstoffversorgung und der Vergabe von Impfterminen ist manches nicht gut gelaufen. Auch wenn ich diese Dinge nicht unmittelbar beeinflussen konnte, ärgern sie mich ungemein. Die Ungewissheit und Sorgen, die dadurch gerade bei vielen älteren Mitbürgern entstanden sind, tun mir sehr leid. Wir müssen jetzt schnell besser werden!

Aber wir werden auch besser: Etwa 350.000 Menschen wurden allein in den Pflegeheimen in NRW bereits geimpft. Seit Montag kommen Woche für Woche 70.000 Menschen ab 80 Jahre in einem unserer 53 Impfzentren in NRW hinzu. Insgesamt wurden hier schon weit über 1,3 Millionen Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Monat für Monat wird jetzt der verfügbare Impfstoff zunehmen und schrittweise für Entspannung sorgen. Bis dahin müssen wir uns weiter schützen und alles dafür tun, damit unsere Infektions- und Sterbezahlen weiter zurückgehen. Aber gut, dass es jetzt eine begründete Hoffnung gibt – auf eine Zeit nach der Pandemie.


Daten besser nutzen – Wirtschaftsstandort sichern

Auch wenn ich mit der ersehnten „Zeit nach der Pandemie“ unsere nähere Zukunft meine, die uns wieder ein Leben in Gesellschaft, auf Reisen und ohne Einschränkungen ermöglichen wird, so hat ein Debattenpunkt auf der gestrigen Tagesordnung des Deutschen Bundestages mich darüber nachdenken lassen, welche Rolle die Corona-Pandemie in der weiteren Zukunft einnehmen wird, wenn unsere Gegenwart zur Geschichte geworden ist. Ich bin mir sicher: Zumindest in der Medizingeschichte wird die Corona-Pandemie einmal eine Sonderstellung einnehmen. Noch nie zuvor war es der Menschheit gelungen, binnen weniger Monate Impfstoffe und Therapien gegen eine ansteckende Massenerkrankung zu entwickeln. Möglich gemacht wurde dieser Quantensprung in der Medizin auch durch den Austausch von Daten: Universitätskliniken weltweit kooperierten, glichen Krankheitsverläufe ab, interpretierten die Ergebnisse. Kein Wunder also, dass das Interesse an verlässlichen Daten und ihrer richtigen Einordnung in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen ist.

Da kommt die neue Datenstrategie der Bundesregierung, über die der Bundestag in dieser Woche debattiert, zur rechten Zeit. Die Strategie, in die auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion viele wichtige Vorschläge einbringen konnte, zielt darauf ab, die innovative und verantwortungsvolle Datenbereitstellung und -nutzung insbesondere in Deutschland und Europa deutlich zu erhöhen. Als Parlamentarischer Staatssekretär mit Zuständigkeit für Digitalisierung unterstütze ich das Vorhaben ausdrücklich.

Durch Datennutzung entstehen neue Chancen für die langfristige Stärkung von Produktivität und Wachstum. Verschiedene Studien (z.B. der OECD) zeigen, dass wissensbasierte Ressourcen, wie Datenbanken, digitale Anwendungen und IT-Kompetenzen, ein wichtiger Treiber dafür sind. Gleichzeitig fallen die Investitionen in diesem Bereich in Deutschland im internationalen Vergleich gering aus, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dabei kann gerade die deutsche Wirtschaft in Verbindung mit ihrer industriellen Stärke durch eine verstärkte Datennutzung Entwicklungen der Industrie 4.0, des Internet der Dinge (Internet of Things) und von Anwendungen Künstlicher Intelligenz entscheidend voranbringen.

Durch die bessere Nutzung von Daten können neue zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle und Rollenprofile entstehen und Wachstum aus neuen Arten der Wertschöpfung generiert werden. Datennutzung kann damit einen positiven Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit, zum Wohl von Umwelt und Klima und zum Wohl des Einzelnen leisten.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings