KringsBrief vom 18. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser KringsBrief ist der letzte in diesem Jahr und er erreicht Sie in einer Situation, die wir alle so noch nicht erlebt haben und die uns auch ein Weihnachten beschert, das sich sehr von früheren Festen unterscheidet. Ohne Weihnachtsmärkte und Geschenkejagd auf den letzten Drücker; ohne betriebliche Weihnachtsfeiern oder vorweihnachtliche Konzerterlebnisse; und auch ohne Treffen am Glühweinstand oder Adventskränzchen mit Freunden und Verwandten. Denn Bund und Länder haben am Sonntag beschlossen, das öffentliche Leben ab Mittwoch noch stärker herunterzufahren als bislang schon. Corona hat uns also (immer noch) fest im Griff. Ziel des harten Lockdowns ist es, die Infektionsketten wieder besser nachverfolgen und unterbrechen zu können. Das kann erst dann gelingen, wenn die Zahl der Neuinfektionen unter 50 pro 100.000 Einwohner in einer Woche sinkt. Wir wollen Menschenleben retten, indem wir unser Gesundheitssystem vor einer Überforderung bewahren.
Der Beschluss vom vergangenen Sonntag sieht vor, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen, darunter die privaten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Restaurants und Cafés oder von Theatern bis zum 10. Januar verlängert werden. Zusätzlich sind ab Mittwoch die Geschäfte weitgehend geschlossen und auch der Betrieb in Schulen und Kindertagesstätten wird stark heruntergefahren, um das Infektionsrisiko zu drosseln. An Weihnachten können zwar kleine Feiern im engsten Familienkreis stattfinden, für Silvester allerdings wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot verhängt sowie ein Feuerwerksverbot auf Plätzen, die Publikumsmagnete sind. Außerdem darf Pyrotechnik in diesem Jahr nicht verkauft werden. Die strengen Einschränkungen über Weihnachten und Neujahr sind hart, aber leider notwendig, denn wir müssen unbedingt verhindern, dass in den Weihnachtsferien eine Infektionsspirale entsteht, die zum medizinischen Kontrollverlust führt.
Besonders hart getroffen sind bedauerlicherweise viele Bereiche der Wirtschaft. Um die vom Lockdown betroffenen Wirtschaftszweige zu unterstützten, handeln wir schnell und werden verbesserte Überbrückungshilfen zur Verfügung stellen. Das sind Zuschüsse zu den Fixkosten von Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Erstattungsfähig sind Fixkosten wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt wie bereits bisher in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019.
Dashboard Deutschland
Doch die großen Hilfspakete der Bundesregierung können nur eine Überbrückung sein, damit Unternehmen und Beschäftigte möglichst glimpflich durch die Krise kommen. Um der Wirtschaft nachhaltig wieder auf die Beine zu helfen, ist in dieser Woche das „Dashboard Deutschland“ an den Start gegangen, eine neuen Online-Plattform, die aktuelle Informationen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage zur Verfügung stellt, für einen transparenten und detaillierten Überblick über die Corona-Krise. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium bin ich unter anderem zuständig für die Digitalisierung und freue mich deshalb umso mehr, dass „mein“ Ministerium zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie es nun ermöglicht, in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt Datenquellen zu den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Mobilität und Finanzen frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. Über 100 Indikatoren liefern verlässliche Daten aus den genannten Bereichen – und zwar zu jeder Zeit und von jedem Endgerät kostenlos abrufbar. Konkret sind beispielsweise aktuelle Zahlen zur Anzahl und Bewilligung von Anträgen für Corona-Hilfen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung genauso klar erkennbar wie monatliche Indikatoren zur wirtschaftlichen Entwicklung, Informationen des Robert Koch-Instituts zur Pandemielage und täglich aktualisierte Bewegungsdaten auf der Basis von Mobilfunkdaten. Denn nur wer alle relevanten Informationen in einer Krise hat, kann die Lage objektiv bewerten und Lösungen finden.
Deutsche Impfstrategie
Eine weitere Nachricht brachte in dieser Woche Zuversicht mit sich: Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA kündigte an, dass sie noch vor Weihnachten ihr Gutachten für den in Deutschland entwickelten Impfstoff von BioNTech und Pfizer vorlegen will. Mit einer Zulassung dieses ersten Impfstoffs wird in den nächsten Tagen gerechnet. Der Bundestag debattierte am Mittwochnachmittag über die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie. Die Strategie der Bundesregierung folgt den Vorschlägen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Menschen über 80 Jahren, Bewohnern und Mitarbeitern von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischem Personal in Notaufnahmen und Covid-Stationen Vorrang gibt. Unter anderem ging es in der Debatte auch um die Schaffung eines parlamentarischen Begleitgremiums im kommenden Jahr, das sich mit allen Fragen rund um das Thema Impfen befassen soll.
Doch es wurde auch Kritik geäußert, dass das Zulassungsverfahren in der EU so lange dauert, nachdem der Impfstoff in Großbritannien und den USA bereits zugelassen ist und auch bereits verabreicht wird. Ich stehe da auf der Seite meiner Fraktionskollegen: Deutschland hat sich bewusst für eine ordentliche Zulassung entschieden und nicht für eine Notzulassung. Denn Sicherheit ist ein hohes Gut. Nur wenn der Wirkstoff erwiesenermaßen wirksam und verträglich ist, haben die Menschen Vertrauen in die Impfung. Mit Blick auf Impfgegner und Skeptiker ist dies von großer Bedeutung. Wir haben die Zwischenzeit genutzt, um die Impfzentren und mobilen Impfteams für Alten- und Pflegeheime aufzubauen. So sind wir bereit, sobald die Zulassung erteilt wird. Und wichtig ist auch zu wissen, dass der limitierende Faktor in den ersten Monaten die Zahl der Impfdosen ist, die wir in Deutschland nutzen können. Auch mit einem Beginn einige Tage früher hätten wir bis Februar des nächsten Jahres insgesamt keine einzige Impfung mehr machen können.
Ehrenamt stärkt Zusammenhalt, wir stärken das Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement hat eine große Tradition in Deutschland. Über 30 Millionen Menschen engagieren sich in Vereinen, Stiftungen oder kirchlichen Organisationen. Das Ehrenamt ist nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil hier Aufgaben übernommen werden, die der Staat allein nicht schultern kann. In vielen Bereichen können wir als Gesetzgeber nur die Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche Leben schaffen. Das Herzblut, mit dem die Aufgaben erfüllt und Anliegen verfolgt werden, bringen die freiwilligen Helferinnen und Helfer mit. Ihre Arbeit ist elementar für unser gemeinschaftliches Leben. In einer Zeit, in der Individualismus immer vorherrschender wird, stärkt das Ehrenamt und die Vereinsarbeit den Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Aus diesem Grund ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mir ein zentrales Anliegen, die Ehrenamtlichen und Organisationen zu unterstützen. So fördern wir neben den Freiwilligendiensten zahlreiche Ehrenamts-Projekte und setzen uns für eine stärkere Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements ein. Deswegen enthält das in dieser Woche verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 viele Verbesserungen für die Engagierten und Organisationen: weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und mehr Anerkennung.
Sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale steigen ab 1. Januar 2021. Von der Übungsleiterpauschale profitieren alle Übungsleiter, Trainer, Erzieher, Pfleger, Ausbilder oder Betreuer und die Ehrenamtlichen, die eine vergleichbare Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation ausüben. Sie steigt von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Alle anderen Ehrenamtlichen können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie steigt von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Voraussetzung für beide Pauschalen ist, dass der Einsatz im ideellen, gemeinnützigen Bereich der Organisation stattfinden und der Ehrenamtliche weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt sein muss. Die Einnahmen aus den Pauschalen sind auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Gemeinnützige Organisationen müssen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel zeitnah verwenden. Haben Organisationen weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr, müssen sie künftig ihre Mittel nicht mehr zeitnah verwenden. Die Zweckbindung bleibt aber erhalten. Zu den maßgeblichen Einnahmen zählen z. B. Spenden, Beiträge, Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben oder der Vermögensverwaltung.
Viele Organisationen unterhalten Geschäftsbetriebe, die eigentlich steuerpflichtig wären. Dazu zählen beispielsweise Vereinsgaststätten oder Cafeterien. Die Steuerbefreiung umfasst diese Bereiche nicht. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Sind die Einnahmen aus diesen Bereichen nicht sehr groß, dann sind sie nicht steuerpflichtig. Bisher lag diese Grenze bei 35.000 Euro. Diese Grenze wurde nun auf 45.000 Euro angehoben.
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedbeiträge) an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar. Allerdings ist dafür u.a. das Vorliegen einer Zuwendungsbestätigung erforderlich. Eine Ausnahme besteht allerdings bei Geldspenden bis 200 Euro. In diesen Fällen genügt ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, aus dem die erforderlichen Angaben wie Höhe der Spende und der Empfänger hervorgehen müssen. Diese Grenze wurde nun auf 300 Euro angehoben.
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