KringsBrief vom 9. Oktober 2020

09.10.2020

Diesmal mit den Themen:
Zweite Corona-Welle, Wahlrechtsreform beschlossen, Meeresschutzgebiet in der Antarktis

 

KringsBrief vom 9. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die steigenden Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet sind sicher ein Grund zur Beunruhigung. Mittlerweile wissen wir aber auch, wie man mit den richtigen Maßnah-men gefährliche Entwicklungen vor Ort eindämmen kann, ohne dem ganzen Land einen (erneuten) Lockdown zuzumuten. Mit den nun verschärften Maßnahmen wollen wir die Wirtschaft am Laufen halten und wir wollen, dass Kinder möglichst in Schulen und Kitas gehen können.

Neben der Maskenpflicht soll deshalb nun auch die Erfassung von persönlichen Daten zum Beispiel in Restaurants kontrolliert werden. Wer hier falsche Angaben macht, muss künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro zahlen. Gaststättenbetreiber sind dazu aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten auch vollständig geführt werden. Wichtig ist für mich: Wir dürfen nur die Vorschriften und Einschränkungen anordnen, die auch erforderlich sind. Dessen Einhaltung müssen wir dann aber auch kontrollieren.

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems in der kalten Jahreszeit zu verhindern, hat Jens Spahn richtigerweise den Aufbau von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen angekündigt. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden.

Auf regionale Anstiege der Infektionsraten wird vor Ort nun sofort mit lokalen und befristeten Beschränkungen reagiert. Deshalb stellen die Länder sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird.

Jeder ist aufgerufen, kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Nur wenn alle dazu beitragen und Verantwortung übernehmen, werden wir das Infektionsgeschehen im Griff behalten.

Unser Ziel ist es, so viel wie möglich vom öffentlichen und privaten Leben aufrechtzuerhalten. Dafür haben Bund, Länder und Kommunen in den letzten Monaten vorgebaut und dafür gesorgt, dass wir jetzt schnell und regionalspezifisch handeln können.


Neues Wahlrecht verkleinert den Bundestag

In den vergangenen Jahren haben sich das Wählerverhalten und die Parteienlandschaft signifikant verändert. In der Folge ist der Deutsche Bundestag bei der letzten Bundestagswahl 2017 auf eine Größe von 709 Abgeordneten angewachsen. Eine weitere Erhöhung der Sitzzahl bei der kommenden Bundestagwahl im nächsten Jahr ist nicht ausgeschlossen. Das könnte womöglich den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.

Der Bundestag soll eigentlich nur 598 Sitze umfassen; die eine Hälfte Listenplätze, die andere Direktmandate. Seit Jahren habe ich mich für das „echte Zwei-Stimmen-Wahlrecht“ eingesetzt, weil es das einzige, ebenso klare wie einfache Modell ist, das die Grenze von 598 Abgeordneten zu 100% einhalten und alle Wahlkreise als Herzstück unserer Demokratie erhalten würde. Weil sich offenbar aber weder die SPD noch eine der Oppositionsparteien im Bundestag zutraut, Wahlkreismehrheiten zu gewinnen, haben wir für dieses gute Modell leider auch keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Nach jahrelangem Ringen war die Unionsfraktion nun bereit, auf die SPD und die Oppositionsparteien mit einem Vorschlag zuzukommen, der gestern im Bundestag verabschiedet wurde.

Die von CDU/CSU und SPD eingebrachte Wahlrechtsreform hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Es erfolgt weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Zur Dämpfung der Bundestagsvergrößerung wird (1.) die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf künftig 280 reduziert, (2.) mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und (3.) ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden, wobei der erste Zuteilungsschritt so modifiziert wird, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Darüber hinaus wird (4.) dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu Empfehlungen erarbeitet.

Der gestern ebenfalls beratene Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 vor. Hierdurch würden die Wahlkreise so groß, dass eine Repräsentation durch Wahlkreisabgeordnete kaum mehr gewährleistet ist. Gerade in Flächenländern wie NRW besteht zudem die Gefahr, dass der Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Abgeordneten beeinträchtigt würde.


Meeresschutzgebiet in der Antarktis

Ökologisch intakte Meere sind elementar für die Menschheit. Deshalb kommen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ozeane sowie ihrer Ressourcen eine große Bedeutung zu. Infolge von Klimawandel, Ausbeutung und Verschmutzung befinden sich die Meere jedoch in der Krise. Daher haben in dieser Woche die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen in einem gemeinsamen Antrag gefordert, dass sich die Bundesregierung für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer der Antarktis einsetzt.

„Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten stellt eines der wirksamsten Mittel dar, um Übernutzung und Raubbau zu unterbinden, marine Ökosysteme und Habitate zu erhalten und somit die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren“, heißt es in dem Antrag. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen.

Gerade das Weddellmeer in der Antarktis hat ein einzigartiges Ökosystem vorzuweisen, weil es bislang von menschlichem Einfluss weitgehend verschont geblieben ist. Allein auf dem Meeresboden leben etwa 14.000 verschiedene Tierarten; das Weddellmeer ist quasi eine „Schatzkammer der Artenvielfalt“.

Zudem ist das Weddellmeer in immer größerem Maße dem Druck internationaler Fischfangflotten ausgesetzt, die zur Gefahr für das sensible Ökosystem werden. Die großen Fangschiffe machen insbesondere Jagd auf den sich sehr langsam reproduzierenden Antarktischen Seehecht sowie auf Krill. Letzterer stellt eine wichtige Nahrungsgrundlage für Wale, Pinguine und andere Tiere dar, ist aufgrund seines hohen Gehalts an Omega-3-Fettsäuren allerdings auch als Nahrungsergänzungsmittel und in Fischmastanlagen gefragt. Immer mehr Länder senden deshalb ihre Flotten zum Krillfang in die Antarktis und erhöhen so den Druck auf die in der Nahrungskette nachfolgenden Arten, wie z.B. Wale, Robben oder Fische.

Nun bedroht der Klimawandel zunehmend auch das fragile Ökosystem im Weddellmeer. Das rapide Abschmelzen des Thwaites-Gletschers sowie der Schelfeisflächen in der Antarktis könne zu einem globalen Anstieg des Meeresspiegels führen, der die Weltgemeinschaft als Ganzes vor neue Herausforderungen stelle. Auch internationale Fischfangflotten bedrohten das sensible Ökosystem.

Gelänge es, das Weddellmeer als Schutzgebiet auszuweisen, wäre dies ein überragender Erfolg für die ganze Menschheit. Mit einer Oberfläche von etwa 2,2 Millionen Quadratkilometern wäre es das größte Meeresschutzgebiet weltweit. Die Einrichtung dieser Schutzzone wäre auch ein starkes Signal für die Ausweisung weiterer Schutzgebiete.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings