Krings-Brief vom 29. Mai 2020

29.05.2020

Die Themen im Überblick:
Maßnahmen für die Fleischwirtschaft, Corona-Steuerhilfegesetz, Unionsposition zur Datenstrategie

 

Krings-Brief vom 29. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Missstände in der Fleischwirtschaft und die damit einhergehenden Corona-Infizierungen von Mitarbeitern in mehreren Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern haben uns vor Augen geführt, dass den dortigen Problemen nachhaltig begegnet werden muss.

Die Infektionen sind bei den Schlachtbetrieben offenbar mit mangelnden Schutzvorkehrungen in den Firmen und insbesondere in den Unterkünften der Arbeiter zu erklären. Diese Fälle reihen sich in eine Reihe von Missständen ein, die in der Fleischindustrie bekannt geworden sind. Es wird dabei von Überbelegungen und Wuchermieten bei den Unterkünften, Verstößen gegen Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Verstöße gegen das Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz berichtet.

Deshalb wollen wir zur Verbesserung der Situation künftig vor allem die Arbeiter besser schützen und die Stammbelegschaft in den Fleischbetrieben stärken. Die Bundesregierung hat schnell reagiert und bereits Maßnahmen beschlossen, um Arbeitsschutz und bessere Wohnbedingungen in der Fleischindustrie zu sichern.

Auch die Arbeitszeit der Beschäftigten muss künftig wirksamer überprüft werden. Dazu wollen wir eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft aufnehmen. Es ist es gut, wenn nun die arbeitsschutzrechtliche Überwachung in den Betrieben dieser Branche durch das Land Nordrhein-Westfalen unter Arbeitsminister Karl-Josef Laumann stark ausgebaut und der Arbeitsschutz sowie Hygienemaßnahmen in den Unterkünften ausländischer Arbeitnehmer künftig noch konsequenter kontrolliert werden, denn nur so können wir den Missständen wirksam begegnen.


Steuerliche Maßnahmen in der Corona-Krise

In den vergangenen Wochen haben wir mit vielen Rettungspaketen und Soforthilfen der Wirtschaft und Gesellschaft zur Seite gestanden, damit sie so gut wie möglich durch die Krise kommen. In allen zentralen Politikbereichen hat die Politik in Deutschland für die enormen Herausforderungen zielgerichtete Antworten gefunden. In dieser Woche haben wir die Steuerpolitik entsprechend angepasst, um so der anstehenden Rezession entgegenzuwirken. Eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung sind dabei die zentralen Zielsetzungen. Gerade die Gastronomie gehört zu den Branchen, die besonders krisengeschüttelt sind. Neben dem Kurzarbeitergeld und dem Zuschuss-Programm haben wir deshalb gestern im Bundestag den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung (Speisen) ab 1. Juli 2020 zeitlich befristet abgesenkt, was eine finanzielle Entlastung der Betriebe von geschätzten 2,7 Mrd. Euro bedeutet.

Ergänzend zu dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf wurde zusätzlich der Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle von Eltern wegen Schließungen von Kindergärten und Schulen ausgeweitet. Denn viele Eltern, deren Kinder noch keinen Anspruch auf Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere diejenigen Arbeitnehmer, die aus der Kurzarbeit zurückkommen oder die nach der Schließung von Läden und Geschäften wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Um sie zu unterstützen, haben wir bereits vor einigen Wochen Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung eingeführt; eine Regelung, die wir gestern noch ausgeweitet haben: Bei Paaren erhält jeder Elternteil einen zehnwöchigen Anspruch auf die Entschädigungszahlung. Das stärkt auch eine gleichmäßige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Elternteilen. Alleinerziehende können die Leistung für den Zeitraum von 20 Wochen beantragen. Ein Anspruch besteht bei fehlender Betreuung von Kindern bis 12 Jahren in Kitas und Schulen. Die Entschädigungszahlung von 67 Prozent des Netto-Einkommens (höchstens 2.016 Euro pro Monat) kann tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Zudem steht der Anspruch jetzt auch erwerbstätigen Personen zu, welche hilfebedürftige Erwachsene mit Behinderung betreuen, da auch die Betreuungseinrichtungen für Behinderte vielfach noch geschlossen sind.

Wir sehen über die nun beschlossenen Maßnahmen hinaus noch weiteren Handlungsbedarf. Deshalb haben wir auch Unternehmensteuer-Erleichterungen auf den Weg gebracht. Hierzu zählt insbesondere eine Ausweitung der bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach § 10d EStG. Es muss möglich sein, dass Corona-Verluste, die im Jahre 2020 anfallen, vollständig und schnell steuerlich geltend gemacht werden.

Die Koalition will neben diesen Maßnahmen nach Pfingsten ein Konjunkturpaket auf den Weg bringen, um der Wirtschaft nach dem Ende des „Lockdowns“ für viele Branchen wieder auf die Beine zu helfen. Mit den Mitteln soll das Land innovativer und wettbewerbsfähiger gemacht werden. Es geht darum, gesunden Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie die nächsten Monate überbrücken und Arbeitsplätze erhalten können.

Wenn Deutschland im Wettbewerb – beispielsweise mit China - bestehen will, müssen wir aber vor allem in Innovationen investieren. Eine „Entfesselung“ der Wirtschaftskraft kann nur gelingen, wenn auch Bürokratie abgebaut wird, wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden und ganz Europa wieder auf die Beine kommt.

Jetzt heißt es den Blick nach vorne zu richten: Was für einen Staat brauchen eigenverantwortliche Bürgerinnen und Bürger und dynamische Unternehmen? Wo können wir als Standort Deutschland neue Produktivität gewinnen – in der Forschung, in der Bildung und der öffentlichen Verwaltung? Deutschland kann mit den richtigen Prioritäten jetzt vieles besser machen bei seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart.


Unionsposition zur Datenstrategie

Eben diese Ideen und Fragen der Zukunft müssen wir uns noch viel häufiger stellen, um nicht im internationalen (Digitalisierungs-) Wettstreit abgehängt zu werden. In dieser Woche haben wir als CDU/CSU-Fraktion ein Positionspapier zur Datenstrategie der Bundesregierung beschlossen. Denn: Eine Zukunft ohne Daten ist mittlerweile undenkbar. Daten sind schon jetzt und werden zukünftig noch viel mehr eine unverzichtbare und beliebig oft wiederverwendbare Wissens- und Entscheidungsgrundlage für die Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, aber auch den Staat sein.

Wir brauchen mehr Daten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ansonsten haben wir auf dem globalen „Markt der Zukunft“ – gerade mit Blick auf China und die USA – keine Chance mehr. Dabei wollen wir einen gewissenhaften Umgang mit Daten anstelle von Minimierung der Datenerhebung. Datensorgfalt statt Datensparsamkeit. Wir wollen Datensilos überwinden, möglichst freiwillig und auf vertraglicher Basis. Treuhandmodelle können hier eine gute Möglichkeit sein, um das Teilen von Daten und die Nutzung durch Dritte über eine "neutrale" Instanz zu erleichtern. Dafür brauchen wir eine Regulierung, die effektiv und rechtssicher allen Akteuren solche Möglichkeiten eröffnet.

Dieses ist nur eines der Themen, mit denen sich die Publikation „NEUSTAAT“ beschäftigt, welche am kommenden Dienstag, 2. Juni erscheint. In diesem Buch machen 63 Unionsabgeordnete und Experten 103 Vorschläge für eine grundlegende Reformierung unseres Staates und seiner Verwaltung. Auch ich habe als Co-Autor mitgewirkt. Die Autorenhonorare fließen übrigens in die gemeinnützige Stiftung „The DD Foundation“. Uns geht es bei diesem Projekt um Impulse für eine modernere Aufstellung unseres Staates und ich würde mich freuen, wenn die Vorschläge auf Interesse stoßen. 

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings