Krings-Brief vom 8. Mai 2020

08.05.2020

Die Themen im Überblick:
Kampf gegen COVID-19 weltweit, im Bundestag, sowie in den Ländern, Denkmalschutzhilfe für Odenkirchen

 

Krings-Brief vom 8. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Pandemie ist und bleibt eine weltweite Herausforderung, die wir nur gemeinsam weltweit bekämpfen können. Deswegen ist es gut, dass sich Deutschland bei der Geberkonferenz der EU-Kommission verpflichtet hat, sich mit 525 Millionen Euro am Kampf gegen das Coronavirus auf internationaler Ebene zu beteiligen. Noch besser ist, dass neben Deutschland über 40 weitere Länder und Organisationen bei der Geberkonferenz mit ihren Beiträgen Einigkeit und Zusammenhalt signalisierten. Die zusammengekommene Summe von 7,4 Milliarden Euro wird für die "Global Response"-Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und weiterer Partner verwendet. Die Initiative will alle internationalen Bemühungen bündeln, um Diagnostika, Medikamente und Impfstoffe gegen COVID-19 zu erforschen, zu produzieren und anschließend gerecht zu verteilen.


Lockerungen mit Augenmaß und Vernunft

Auch innerhalb Deutschlands tun wir gut daran, den Zusammenhalt nicht aus den Augen zu verlieren. Ich bin sicher, dass unsere Maßnahmen zu Beginn der Corona-Pandemie auch deshalb so erfolgreich waren, weil Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang gezogen haben. Diesen Gleichklang gilt es auch in der aktuellen Lockerungsphase zu erhalten. Im Abwägen zwischen Gesundheitsschutz, unternehmerischer und gesellschaftlicher Freiheit helfen klare und einheitliche Leitlinien auf dem Weg aus der Krise.

In ihrer Konferenz vom Mittwoch haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder entsprechend auf weitgehende Lockerungen der einschränkenden Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung geeinigt. Denn nachdem ab dem 20. April bereits erste vorsichtige Öffnungen beschlossen wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen erfreulich niedrig geblieben. Das ist ein großer Erfolg, den wir unserer aller Eigenverantwortung zuschreiben können. Gleichzeitig dürfen wir natürlich nicht plötzlich nachlässig werden, sondern sollten uns mit zunehmender Öffnung umso konsequenter an die Abstands- und Hygieneregeln halten.

Eine Übersicht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz finden Sie im Anhang. Die Länder werden die Beschlüsse zeitnah in Form von Verordnungen umsetzen. Die Entwicklungen in NRW können Sie tagesaktuell hier nachverfolgen: https://www.land.nrw/corona


Schutz der Bevölkerung hat Priorität

Auch der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche mit weiteren Aspekten mit der Pandemie beschäftigt und das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beraten. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickeln und ergänzen, um den Folgen der noch lange nicht überstandenen Pandemie zu begegnen und diese abzumildern. Unser zentrales Anliegen ist dabei, dass wir besonders gefährdete Menschen so gut es geht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen und Infektionsketten leichter durchbrechen.

Gesetzliche Meldepflicht

Dies gelingt uns beispielsweise, indem wir in Weiterentwicklung des bestehenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht von COVID-19 verankern – dies betrifft auch die neu eingeführten Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests. Zur Unterstützung erhalten die Gesundheitsämter Mittel für eine beschleunigte Digitalisierung. Gleichzeitig müssen wir die Testreichweite noch weiter vergrößern – unter anderem auf Bewohner von Pflegeheimen oder auf Menschen ohne Symptome.

Tests als Kassenleistung

Ganz besonders freue ich mich, dass COVID-19-Tests jedenfalls künftig auf Dauer von den Krankenkassen bezahlt werden und die Unstimmigkeiten bei der Kostenübernahme nun ausgeräumt werden. Unabhängig von den Symptomen werden die Tests nun Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die GKV nun abgerechnet werden.

Hilfe für privat Versicherte

Ein weiterer Punkt, den der Gesetzentwurf vorsieht, richtet sich unter anderem an die schätzungsweise eine Million Selbstständigen und Kleinstunternehmer, die derzeit privat kranken- und pflegeversichert sind. Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, erhalten sie ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbener Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben. Hierdurch wird verhindert, dass privat Krankenversicherte, die – derzeit vor allem aufgrund der aktuellen epidemischen Lage – vorrübergehend hilfebedürftig werden, dauerhaft im Basistarif versichert sind und – nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit –, den vollen Beitrag im Basistarif bei in der Regel gleichzeitig geringerem Leistungsversprechen zu tragen haben.

Wertschätzung für das Pflegepersonal

Oft haben wir in den letzten Wochen von den sogenannten „Corona-Helden“ gehört; einer Gruppe dieser „Helden“ wollen wir mit dem Gesetz unsere besondere Wertschätzung zum Ausdruck bringen: Das Personal in Pflegeeinrichtungen ist während der Coronavirus-SARS-CoV2-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an COVID-19 zu erkranken, ausgesetzt. Hierfür sollen die Beschäftigten eine Sonderleistung in Geld erfahren, ohne dass Versicherte, Pflegebedürftige und ihre Familien dadurch zusätzlich belastet werden.

Vorbeugender Schutz

Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass die COVID-19-Pandemie uns noch viele Monate beschäftigen wird. Wenn im Herbst jedoch die reguläre Grippesaison startet, kann die Doppelbelastung durch COVID-19 und Influenza für das Gesundheitssystem signifikant werden. Deshalb wollen wir schon jetzt Vorkehrungen für die Versorgung der Versicherten mit dem saisonalen Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2020/2021 treffen – um die Belastung für das Gesundheitssystem zusätzlich durch Influenza so niedrig wie möglich zu halten und als vorbeugender Schutz für die Bevölkerung.


Denkmalschutzhilfe für Odenkirchen

Aber glücklicherweise gibt es auch noch Themen jenseits der Corona-Krise. In dieser Woche hat mich eine sehr schöne Nachricht erreicht: Für die Sanierung der Chorfenster der Evangelischen Kirche in Odenkirchen werden Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX zur Verfügung gestellt, wofür ich mich bei den Kollegen im Haushaltsausschuss des Bundestages sehr stark gemacht habe. Aufgrund des Alters der Kirche (Baujahr 1757) sind permanent Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt durchzuführen, um dieses wunderschöne Bauwerk stets in einem dem Alter entsprechenden Zustand zu halten und es so den kommenden Generationen zu bewahren.

Die Kirche und ihre Gemeinde, die als evangelische Enklave im katholischen Erzbistum Köln begann, haben eine bewegte Geschichte hinter sich. Nun steht sie vor einer weiteren größeren Herausforderung, die deren finanziellen Rahmen sprengen würde. Denn die Fenster in der Kirche und Sakristei müssen dringend bearbeitet werden, da hier der Zahn der Zeit besonders stark genagt hat. Die vorhandenen 12 Chorfenster sind sehr stark beschädigt. Viele Glasteile sind an den Eisenteilen durch Rostbildung gesprungen. Die vorhandene Verkittung an Blei und Eisensprossen ist sehr hart und größtenteils schon ausgebrochen. Der Erhalt der historischen, kulturellen und denkmalgeschützten Gebäude in meiner Heimatstadt ist stets ein besonderes Anliegen für mich. Deshalb habe ich auch diesen Antrag sehr gern unterstützt.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings