Weitere Maßnahmen gegen Corona-Pandemie

22.04.2020
Pressemitteilung

Parlament debattiert vier Gesetze

Auch diese Sitzungswoche des Bundestages steht ganz im Zeichen des Kampfs gegen die Folgen der Corona-Epidemie. Die Parlamentarier haben heute in erster Lesung über vier Gesetze, mit denen Bürgern und Unternehmen geholfen werden soll, beraten. „In den letzten Wochen haben wir bereits in Rekordzeit viele wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Heute haben wir über weitere bedeutende Maßnahmen für die Bereiche Kultur- und Sport, unsere Unternehmen, Forschung sowie für Familien beraten“, freut sich der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

1. Gutschein-Regelung: Kultur- und Sportszene bewahren
Aufgrund der bestehenden Kontaktverbote mussten nahezu alle Veranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. „Vor diesem Hintergrund droht auch vielen Mönchengladbacher Veranstalter das wirtschaftliche Aus und sie laufen Gefahr, in die Insolvenz gedrängt zu werden“, sagt Krings und fügt hinzu: „Dies wäre ein radikaler Kahlschlag für unsere Kultur- und Sportszene!“ Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ wird dies verhindert. Das Gesetz sieht insofern vor, dass die Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten dürfen. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise und Beiträge können die Veranstalter den Kunden Wertgutscheine ausstellen, die die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei dem jeweiligen Veranstalter einlösen können.


2. Besserer Schutz für unsere Unternehmen
Um Abflüsse von Informationen oder Technologie zu verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, wird im Bundestag eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes diskutiert: "Es geht um eine stärkere Kontrolle und – in Ausnahmefällen – um das Verhindern von Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren“, betont Krings. Die Regelungen sollen für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Erwerber von außerhalb der EU gelten. Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht. Zu den Wirtschaftsbereichen, die das reformierte Außenwirtschaftsrecht stärker schützen soll, gehören u.a. Medizintechnik, Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing.


3. Anpassung des Elterngeldes
Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes – das sieht das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ vor.
Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate bei der Elterngeldbemessung ausklammern. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes für das weitere Kind nicht mit ein. „Dies ist in meinen Augen eine wichtige Regelung, um Familien nicht noch zusätzlich finanziell zu bestrafen, wenn sie aufgrund der Corona-Krise unverschuldet Gehaltseinbußen zu verzeichnen haben. Das wäre doppelt ungerecht“, bilanziert Krings.


4. Unterstützung für Studenten und Wissenschaftler
Das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG) bringt Erleichterungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase, für Hochschulen als auch für BAföG-geförderte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung.
Wissenschaftler sollen ihre Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, trotz der Beeinträchtigung der Hochschullandschaft durch das Corona-Virus weiterverfolgen können – denn die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Corona-Pandemie engagieren, kann der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden. „Davon werden auch die über 8500 Studierenden und Professoren sowie Dozenten an unserer Hochschule Niederrhein am Standort Mönchengladbach profitieren“, sagt Krings.