Maßnahmen und Empfehlungen des Bundes und der Länder
- zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus und
- zur Stützung unserer Wirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
die weltweite Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus stellt auch unser Land vor erhebliche Herausforderungen. Die Bundesregierung unternimmt alle nötigen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die medizinische Versorgung. In den letzten Tagen wurden hierfür bereits gut eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt, etwa für Masken und Schutzanzüge, für das Robert-Koch-Institut und zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung. Weitere 145 Millionen Euro fließen in die Entwicklung eines Impfstoffs und in Behandlungsmaßnahmen.
Gleichzeitig ist klar, dass die Epidemie auch unser Wirtschaftsleben trifft. Das machen die vielfältigen Nachfragen betroffener Beschäftigter und Unternehmer deutlich. Die Bundesregierung ist entschlossen, alles Mögliche und Nötige zu tun, um den Auswirkungen der Epidemie wirksam zu begegnen. Unser Land verfügt über die dafür nötige Finanzkraft. Und wir werden sie nutzen. Mit zielgerichteten Sofortmaßnahmen wird die Bundesregierung nun unsere Wirtschaft stützen, und schützt damit betroffene Unternehmen und Beschäftigte. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern.
Die Lage ist ernst, aber wenn alle vernünftig mitarbeiten, werden wir sie gemeinsam in den Griff bekommen. Das bedeutet aber für jeden von uns Einschnitte in unser tägliches privates und berufliches Leben, wie wir sie seit Bestehen unserer Bundesrepublik noch nie erleben mussten.
Im Folgenden möchte ich einen Überblick geben über die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, sowie die am vergangenen Freitag beschlossenen Stützungs- und Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, die unter dem Stichwort „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ eine erste und sehr schnelle Reaktion auf die drohenden Auswirkungen der Corona-Epidemie auf unsere Wirtschaft darstellen.
Distanz ist die wirksamste Maßnahme
In einem umfassenden Leitlinienpapier haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer zu Beginn der Woche Maßnahmen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Maßnahmen sind weitreichend, aber bleiben verhältnismäßig:
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden, um Warteschlangen zu vermeiden und durch die zeitliche Streuung die Anzahl der Kunden, die gleichzeitig einkaufen, zu reduzieren. Außerdem sind verstärkte Auflagen zur Hygiene vorgesehen. Auch Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen, und alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Einrichtungen, die nicht für die Sicherung des täglichen Bedarfs zuständig sind, werden ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Dazu gehören Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen u.ä.; Theater, Opern, Kon-zerthäuser, Museen u.ä.; Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen u.ä.; Prostitutionsstätten, Bordelle u.ä.; der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios u.ä.; alle weiteren und oben nicht explizit ausgenommene Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center. Außerdem sollen Spielplätze geschlossen werden, da hier die Ansteckungsgefahr unter Kindern besonders hoch ist.
Mit diesen Schließungen geht einher, dass Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen vorerst verboten sind. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind von diesem Verbot betroffen. Selbstverständlich gilt das genauso für politische Veranstaltungen und Versammlungen politischer Parteien.
Aufgrund des besonderen Risikos für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen gelten ab sofort verschärfte Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime, um den Besuch zu beschränken. Dazu gehören Maßnahmen, wie z.B. die Beschränkung der Besuchszeiten auf einmal am Tag, für eine Stunde. Gänzlich von Besuchen ausgeschlossen sind Kinder unter 16 Jahren und Menschen mit Atemwegsinfektionen und ähnlichen Erkrankungen. Seit dieser Woche sind zusätzlich bundesweit die Schulen, Kindergärten und Universitäten geschlossen. Zwar gibt es hier eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern (beide) in systemrelevanten Berufen arbeiten, aber auch hier gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
Auch für das Gastgewerbe sind die Maßnahmen schwerwiegend: Soweit die Einrichtungen nicht gänzlich geschlossen sind (wie oben erwähnt – Clubs, Bars, etc.), gibt es deutliche Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Dazu gehören etwa eine Abstandsregelung für die Tische von mindestens 1,50 m, die Reglementierung der Besucherzahl und erhöhte Hygienemaßnahmen und -hinweise. Außerdem dürfen Restaurant und Speisegaststätten vorerst generell frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr geschlossen werden. Auch Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
All diese Maßnahmen sind Richtlinien, die am Montag gemeinsam von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedet wurden. Nun liegt es an den Ländern, dass und wie sie diese Vorgaben umsetzen. Einig sind sich alle: Gemeinsames und schnelles Handeln ist jetzt angezeigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und so das Gesundheitssystem nicht zu überfordern.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
All diese Bestimmungen setzen gleichzeitig unsere Wirtschaft unter einen extremen Druck. Um den negativen Folgen für Unternehmer möglichst schnell und unbürokratisch wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen, haben wir bereits Ende der vergangenen Woche verschiedene Beschlüsse gefasst, um die Konjunktur zu stützen. Dabei kommt uns zugute, dass Deutschland sich auf ein starkes System der sozialen Sicherung verlassen kann. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die getroffenen Beschlüsse führen dazu, dass diese Stabilisatoren voll wirken können.
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei kurzfristigen Belastungen der Unternehmen ihren Arbeitsplatz behalten. Der Bundestag hat dafür gesorgt, dass die Kurzarbeiterregelung zielgenau angepasst wird. Dazu werden die Schwellenwerte gesenkt, die Sozialversicherungsbeiträge voll übernommen und auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in die Regelung einbezogen. Dies geht deutlich weiter als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008.
Konkret heißt das, dass per Rechtsverordnung rechtssicher klargestellt wird, dass Unternehmen in dieser besonderen Situation Unterstützung bekommen. So können sie Entlassungen vermeiden und gemeinsam mit ihren Beschäftigten diese Krise überstehen.
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden wie folgt erleichtert:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeiten zu 100 Prozent von der BA erstattet.
- Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine unterschiedliche Behandlung mit dem Stammpersonal des entleihenden Betriebes.
- In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden diese Erleichterungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten. Durch unseren Druck, alle Maßnahmen zum Schutz unserer Wirtschaft und Arbeitnehmer zu ergreifen, konnten wir diese weitreichende Regelung ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen sichern wir die Liquidität der Unternehmen und sorgen dafür, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsplätze nicht verlieren.
Ansprechpartner vor Ort sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen. Unternehmen - auch Zeitarbeitsunternehmen - können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen, um ihre Ansprüche zu sichern. Am Ende diese Newsletters finden Sie eine Zusammenstellung weiterführender Links.
Außerdem wurden weitere Maßnahmen vorgestellt, die den Unternehmen dabei helfen werden, ihre Liquidität zu sichern. Besonders von der Epidemie betroffene Unternehmen - z. B. durch den Rückgang des Tourismus oder durch zum Erliegen gekommene internationale Handelsströme - sollen dadurch solvent bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden.
Dafür sieht der Schutzschild zum einen im Steuerbereich zielgenaue Maßnahmen vor. So können die Finanzbehörden die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffenen Unternehmen nun leichter zinsfrei stunden. Zudem können Vorauszahlungen von Einkommens- und Körperschaftssteuer unkompliziert herabgesetzt werden. Sofern Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, sollen die Finanzbehörden außerdem von Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 absehen. Mit diesen Maßnahmen wird es den Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen. Dadurch werden jetzt liquide Mittel in Betrieben in Milliardenhöhe steuerlich geschont. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern hat das Bundesfinanzministerium in die Wege geleitet.
Zum anderen wird die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität verbessert. Denn viele Unternehmen leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen - entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfragerückgang. Gleichzeitig können die laufenden Kosten nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens unserer Maßnahmen vorzunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entscheidung, hinter der die ganze Bundesregierung steht.
Konkret werden nun zum einen bestehende Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes deutlich ausgeweitet. Wir erhöhen dazu bei bestehenden Programmen die Risikoübernahme und erleichtern die Zugangskriterien sowie ermöglichen größeren Handlungsspielraum, damit die Banken Expressbürgschaften vergeben können. Diese Programme haben sich schon in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt, um Unternehmen einen leichteren Zugang zu günstigen Krediten zu verschaffen. Außerdem werden für Unternehmen, die keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, in dem die dafür erforderlichen Garantien im notwendigen Umfang bereitgestellt werden. Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Garantierahmen ist noch nicht ausgeschöpft. Dieser Rahmen kann - sofern erforderlich - im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zeitnah um bis zu weitere 93 Milliarden Euro erhöht werden. Dazu ist die Bundesregierung bereit.
Im Ergebnis wird die KfW deutlich mehr Kredite zur Verfügung stellen können, auch an Unternehmen, die krisenbedingt bereits in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Und durch die höhere Risikoübernahme steigern wir die Bereitschaft der jeweiligen Hausbanken, den Unternehmen Kredite zur Verfügung zu stellen.
Diese Maßnahmen werden komplettiert durch die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt umfasst, dazu kommen weitere investive Maßnahmen aus dem EKF und anderen Quellen.
Und natürlich werde ich mich als Abgeordneter dafür einsetzen, dass wir diese Beschlüsse durch weitere Maßnahmen gerade für den Mittelstand nach Bedarf ergänzen.
Entschlossenes Handeln, ohne Zögern
Bis jetzt ist noch nicht abzusehen, welche Folgen diese Gesundheitskrise für die konjunkturelle Entwicklung haben wird. Was aber schon heute klar ist: Genauso entschlossen, wie wir nun mit Sofortprogrammen einzelnen Unternehmen helfen und deren Beschäftigte schützen, werden wir weiter konsequent alle verfügbaren Ressourcen einsetzen, um einer gravierenden Störung der konjunkturellen Entwicklung wirkungsvoll entgegenzutreten. Das weitere Vorgehen werden wir dabei eng mit unseren europäischen und internationalen Partnern abstimmen.
Ich werde derzeit vielfach von Unternehmen und Betrieben aus dem Wahlkreis angesprochen und um Unterstützung gebeten. Mit den in den vergangenen Tagen auf den Weg gebrachten Maßnahmen können wir das klare Signal senden, dass sich Bundestag und Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst sind und in dieser Krise entschlossen handeln. Weitere Einzelheiten können Sie dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung entnehmen, welches ich diesem Schreiben beifüge. Außerdem verweise ich Sie gern an die zuständigen Stellen der Industrie- und Handelskammer, sowie der Handwerkskammer. Die IHK Niederrhein steht allen Unternehmern aus Mönchengladbach und Umgebung zur Seite bei Fragen rund um Kurzarbeitergeld; Überbrückungskredite; Insolvenzrecht; Steuern, Steuerstundung, Ausgestaltung Verlustrücktrag/-vortrag sowie Umgang mit Umsatzsteuer; Außenwirtschaft, Lieferketten und Transporte; Ausbildung; sowie Sach- und Fachkundeprüfungen. Auch die Handwerkskammer Düsseldorf hat eine Hotline eingerichtet, um betroffene Betriebe der Region weiterhin und besonders beraten und unterstützen zu können. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Linksammlung unten.
Ich setze mich auch weiterhin für umfassende Hilfen ein, die sicherstellen, dass – soweit irgendwie möglich – alle Unternehmer die Krise überstehen. Hier muss nach meiner Ansicht auch über die Steuerstundungen und Kredite hinaus, über echte Subventionen, ohne Rückzahlung, gesprochen werden. Gerne versorge ich Sie im Laufe der nächsten Tage und Wochen mit aktuellen Informationen im Format des Krings-Briefs.
Weiterführende Links mit Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1. Kurzarbeitergeld
- Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
- Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
- Hotline: 0800 45555 20
- Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
- Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
2. Steuern
- In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html
- Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
- Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
- Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html
3. Liquiditätshilfen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
- KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline KfW: 0800 539 9001
4. Exportwirtschaft
- Exportkreditgarantien:
https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen - Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00, E-Mail: info [at] exportkreditgarantien.de
- Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung [at] bafa.bund.de
5. Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html
6. Allgemeine Infos
- Hotlines für Unternehmen
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus:
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
- Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: Telefon: 116117
- Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog [at] bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
- Hotline der IHK Mittlerer Niederrhein: Telefon: 02151 635-424, E-Mail: corona [at] mnr.ihk.de, Mo-Fr 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa 10:00 bis 14:00 Uhr; www.mittlerer-niederrhein.ihk.de
- Hotline der Handwerkskammer Düsseldorf: Telefon: 0211 8795-555; https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/coronavirus-hwk-hotline-fuer-infos-und-beratungen-31,0,4769.html
- Informationen für Tourismusbranche
über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes: https://corona-navigator.de/
Herzliche Grüße!
Und bleiben Sie gesund – und, wenn immer möglich, zu Hause!
Ihr Günter Krings
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