
Am heutigen Donnerstag stimmte der Bundestag über zwei Gruppenanträge zur Neuregelung der Organspende ab. Dazu hat der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister Dr. Günter Krings (CDU) im Deutschen Bundestag folgende persönliche Erklärung abgegeben:
"Nach reiflicher Überlegung stimme ich heute im Deutschen Bundestag für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit. Wie die meisten meiner Kollegen habe ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Nach vielen Zuschriften und zahlreichen Gesprächen u.a. mit Medizinern, Ethikern und Betroffenen komme ich zu dieser Abwägung.
Ich will die Bereitschaft, sich für eine Organspende zu entscheiden, stärken, damit todkranken Menschen künftig ausreichend Spenderorgane zu Verfügung stehen. Der Impuls, die Organspende in unserer Gesellschaft stärker zu etablieren und in der Mitte unserer Gesellschaft zu verankern, ist nicht nur gut, sondern auch vor dem Hintergrund, dass bei einer Bevölkerung von 83 Millionen Menschen wir nicht einmal 1.000 Organspenden im Jahr verzeichnen, notwendig. Die Frage der Bereitschaft, nach dem eigenen Hirntod seine Organe anderen Menschen zu spenden, ist aber von solch höchstpersönlicher Qualität, dass hier ein Schweigen aus meiner Sicht nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann.
Mir ist außerdem klar geworden, dass der wichtigste Schlüssel zu mehr Organspenden nicht im Verfahren der Zustimmung, sondern in organisatorischen Verbesserungen insbesondere in den Krankenhäusern liegt. Hier hat das Gesundheitsministerium gerade in letzter Zeit unter dem Bundesminister Jens Spahn sehr viele Maßnahmen initiiert. Sowohl der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung als auch der von mir favorisierte Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit sehen in dieser Hinsicht eine weitere Verbesserung durch die Schaffung eines zentralen Registers zur Erfassung aller Organspender vor. Hier können die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben und jederzeit ändern und widerrufen. All diese Verbesserungen müssen nun positiv wirken.
Auch in der Notwendigkeit, todkranken Menschen - wenn erforderlich - durch eine Organspende zu helfen, sehe ich eine grundsätzliche ethische Verpflichtung. Sollten die jüngst und heute beschlossenen organisatorischen Verbesserungen keine Erhöhung der Organspenden bewirken, muss der Bundestag meiner Überzeugung nach über die Frage des Zustimmungsverfahrens erneut beraten. Auch ich würde dann für mich eine erneute Abwägung der ethischen Fragen vornehmen."
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