„Spürbarer Bürokratieabbau vor allem für den Mittelstand.“

18.10.2019
Pressemitteilung

(Berlin 18.10.2019) Auskunftspflichten, Antragspflichten und andere
gesetzliche Vorgaben sind für einen funktionierenden Staat zum Teil notwendig, oftmals werden sie von Unternehmen und Bürgern aber auch zurecht als unnötige Bürokratie wahrgenommen. Viele bürokratische Vorgaben können tatsächlich vereinfacht, digitalisiert oder ganz abgeschafft werden. Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das diese Woche in die parlamentarischen Beratungen gegangen ist, spürt solche Entlastungsmöglichkeiten auf und soll vor allem die mittelständische Wirtschaft um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten. "Bürokratieabbau ist und bleibt ein zentrales Thema für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion", so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU). "Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft aber auch für Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen weiter zu verringern."

Der Mittelstand ist aufgrund begrenzter finanzieller, sachlicher und personeller Ressourcen in besonderer Weise von staatlichen Vorgaben betroffen. Vor allem auf Initiative von CDU und CSU wurde im Koalitionsvertrag ein Drittes Gesetz
zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) vereinbart, dessen Entwurf Mitte September vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Mit diesem Gesetz werden die Unternehmen in Deutschland
um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet. Dies ist auch eine wichtige Erleichterung für die vielen Mönchengladbacher Unternehmen, die zurecht über  unnötige Dokumentationspflichten klagen“, so Krings weiter. „Schlanke und effiziente Gesetze sind daher wichtig für eine gute Mittelstandspolitik und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft.“

Der Großteil dieser Summe entfällt dabei auf drei Einzelmaßnahmen:
die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei den Vorschriften für Datenverarbeitungssysteme bei Steuerprüfungen und die Möglichkeit von digitalen Meldescheinen im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

„Das Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein notwendiger und wichtiger Schritt. Aber die Unternehmen und die Menschen in Deutschland brauchen weitere Entlastungen. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass es auch
auf EU-Ebene – etwa durch das Prinzip „one in, one out“ – zu einem Abbau bürokratischer Regelungen kommt. Denn für Unternehmen und Bürger ist es am Ende unerheblich, ob neue Belastungen aus Brüssel oder aus Berlin kommen“, ist sich Krings sicher. „Deswegen ist es sinnvoll, den gesamten Aufwand – aus nationaler Gesetzgebung ebenso wie aus EU-Regelungen – nach dem Prinzip „one in, one out“ zu behandeln. Damit steigt auch der Anreiz für die Bundesministerien, sich in der EU für Regelungen mit möglichst geringem Aufwand einzusetzen.“

Seit 2006 gibt es das Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, das überflüssige Regelungen systematisch reduziert. Ebenfalls 2006 wurde der Nationale Normenkontrollrat geschaffen, der die Bürokratiekosten von bestehenden und geplanten Gesetzen ermittelt. Regierung und Parlament erhalten so von unabhängiger Seite Informationen darüber, welche neuen Belastungen durch ihre Entscheidungen entstehen. Als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung engagiert sich Günter Krings seit über einem Jahrzehnt für Bürokratieabbau und Deregulierung in Berlin.