Krings-Brief vom 10. Mai 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche beschlossen, deutschen Mehrstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wenn sie sich durch Teilnahme an Kampfhandlungen einer Terrororganisation von unserer Werteordnung und unserem Staat abgewendet haben. Diese Änderung war besonders dringlich, da aus Gründen des Verfassungsrechts nur Kampfhandlungen, die nach dem Gesetzesbeschluss stattgefunden haben, zu einem solchen Verlust der Staatsangehörigkeit führen.
Wäre es nach der Union gegangen, hätte auch bereits jetzt die Mehrehe bei der Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz ausgeschlossen werden müssen. Natürlich hat sich ein mehrfach verheirateter Mann nicht in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet. Mit einem solchen Frauenbild darf man nicht Deutscher werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2018 diese Auffassung gestützt und eine Eingliederung in unsere Lebensverhältnisse bei mehreren Ehen - im islamischen Recht darf ein Mann bis zu vier Ehefrauen haben - ausgeschlossen. Wir werden daher sehr rasch im Bundesrecht klarstellen, dass solche Mehrehen die deutsche Staatsangehörigkeit ausschließen. Was die Bundesministerin Barley dazu getrieben hat, sich für die Streichung dieser Regelung aus dem aktuellen Gesetzentwurf einzusetzen, bleibt ihr skurriles Geheimnis. Für weitere Funktionen in Deutschland oder Europa empfiehlt man sich so nicht.
Darüber hinaus wollen wir auch die Frist zur Rücknahme der Einbürgerung bei Identitätstäuschern von fünf auf zehn Jahre verlängern. Für mich steht fest, dass die sichere Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit ganz klar unverzichtbare Einbürgerungsvoraussetzungen sein müssen. Gute Integration kann nur gelingen, wenn wir bereits bei der Einbürgerung ein klares Bekenntnis zu unserem Grundgesetz und unserer Rechtsordnung verlangen.
Städtebauförderung bringt Mönchengladbach voran
Vielleicht haben Sie bereits davon gehört, dass morgen, am 11. Mai, der Tag der Städtebauförderung ist. Aus diesem Anlass haben die Koalitionsfraktionen heute einen Antrag zur Städtebauförderung in Deutschland in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, nationale Anstrengungen zur Städtebaupolitik auszuweiten und die bestehenden Leistungen aufrechtzuerhalten. Denn Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und somit ein zentrales Instrument für eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Wir möchten, dass dieses Instrument auch in Zukunft dazu beiträgt, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Außerdem stellt der Antrag eine stadtentwicklungspolitische Verknüpfung zur territorialen Agenda der EU her und benennt weitere Einzelmaßnahmen, mit denen die Stadtentwicklungspolitik durch Maßnahmen des Bundes unterstützt werden soll.
Der Antrag würdigt die Anstrengungen der Länder und Kommunen. Mit dem Instrument der Städtebauförderung konnte der Bund bisher dazu beitragen, dass etwa denkmalpflegerische und soziale Herausforderungen in über 400 Kommunen in Deutschland gelöst werden konnten. Auch Mönchengladbach hat bereits davon profitiert – als neuestes Projekt kommen der Stadt für die Verjüngung der Zentralbibliothek Zuwendungen des Bundes im Rahmen des städtebaulichen Maßnahmenpakets „Soziale Stadt“ zu Gute.
Eine gute Stadtentwicklung basiert auf einer umfassenden Bürgerbeteiligung. Sie stärkt die Akzeptanz von Stadtentwicklungsmaßnahmen. Die Mitwirkung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger werden für die erfolgreiche Durchführung von Vorhaben der Stadtentwicklung daher immer wichtiger. Die Menschen vor Ort wissen genau, mit welchen Maßnahmen Wohnen, Arbeiten und Freizeit in ihrer Heimat unterstützt werden. Dazu sage ich als Vertreter Mönchengladbach im Deutschen Bundestag: „Weiter so!“
Impfpflicht schützt unsere Kinder
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie bringen hohe Raten an Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Eine Masern-Infektion ist damit, anders als vielfach angenommen, keine harmlose Krankheit.
Zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz immer mehr vernachlässigt wurde. Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, sind Impfraten von mehr als 95 % erforderlich. Diese werden in Deutschland jedoch nicht erreicht. Impfungen entfalten nicht nur für das Individuum Schutz gegen die Erkrankung; Impfungen verhindern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung, wenn die erreichte Durchimpfungsrate hoch genug ist (sogenannte Herdenimmunität). Die angestiegenen Fallzahlen sind auf eine fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen sind nicht durch eine Impfung geschützt. Die Masern können damit weiter zirkulieren und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Die bisherigen freiwilligen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft greifen nicht durch. Unter anderem in Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen kam es in den letzten Jahren zu großen Ausbrüchen. Allein bis Anfang März 2019 wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 170 Masernfälle gemeldet.
Dabei sollten alle Eltern sicher sein können, dass ihre Kinder nicht von anderen mit Masern angesteckt und gefährdet werden. Deshalb sieht der Referentenentwurf von Bundesminister Jens Spahn vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten einen ausreichenden Impfschutz vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kindern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das Bußgeld kann auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.
Flankierend dazu soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die gesetzliche Aufgabe erhalten, die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema Impfen zu informieren. Zur besseren Dokumentation und automatisierten Erinnerung an Folge- und Auffrischimpfungen ist folgerichtig die Einführung eines digitalen Impfausweises vorgesehen.
Über die Stärkung der Einsatzbereitschaft bei der Bundeswehr
Der Bundeswehr fehlen Soldaten. Ein Gesetz soll nun dafür sorgen, dass der Dienst an der Waffe attraktiver wird. Mit dem sogenannten Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz, das der Bundestag gestern in erster Lesung beraten hat, hat die Bundesregierung einen ganzen Katalog an Maßnahmen vorgeschlagen – von einem besseren Einstiegsgehalt über die Förderung der Weiterbildung bis zu einer besseren Altersvorsorge. Damit wird ein Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, das den Angehörigen der Bundeswehr unmittelbar zu Gute kommt.
Die Bundeswehr muss nach Jahren des Schrumpfens wieder wachsen und der Dienst in der Truppe soll attraktiver werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat durchgesetzt, dass zur Stärkung der Einsatzbereitschaft, der sogenannten Trendwende Personal, in den nächsten vier Jahren weitere 380 Millionen Euro für die Soldatinnen und Soldaten, wie übrigens auch für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr, aufgewendet werden.
Dank der Neuerungen des Gesetzes wird die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver und kann so zukünftig besser mit anderen Arbeitgebern konkurrieren. Das zeigt sich an ganz verschiedenen Maßnahmen: So erhalten freiwillig Wehrdienstleistende deutlich mehr Wehrsold; Unteroffiziere und Stabsunteroffiziere können Berufssoldaten werden. Die Versorgung für Soldaten in Auslandseinsätzen wird zudem ausgeweitet. Künftig erhalten auch in sogenannten einsatzgleichen Verwendungen eingesetzte Angehörige unserer Streitkräfte den passenden Einsatzverwendungszuschlag. Der Begriff einsatzgleiche Verwendung steht für eine dienstliche Tätigkeit, die zwar einem Einsatz gleicht, rechtlich aber nicht gleichgestellt ist, da keine Mandatierung durch den Bundestag vorliegt. Insofern profitieren nun zum Beispiel unsere Soldatinnen und Soldaten, die Rahmen einer NATO-Mission in Litauen stationiert sind.
Dazu gehört aber auch, dass neben den Leistungsansprüchen, die Bundeswehr-Angehörige mit psychischen oder physischen Schädigungen als Folge des Einsatzes bereits jetzt zustehen, nun zusätzlich eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, damit auch Familienangehörigen und Bezugspersonen Therapiemaßnahmen erstattet werden können.
Klar ist: Die Attraktivität des Dienstes bei der Bundeswehr erreicht man nicht nur mit einzelnen Maßnahmen. Die Bundeswehr attraktiver zu machen, ist eine dauerhafte Anforderung an die Politik. Vor allem aber müssen Staat und Gesellschaft unseren Soldaten mehr Anerkennung geben. Die eingebrachten Veränderungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Beitrag für die Bundeswehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Gesetz ist damit eine Säule der Verteidigung Deutschlands und unserer Partner.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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