Krings-Brief vom 22. März 2019

22.03.2019

Die Themen im Überblick:
Parlamentsabkommen mit Frankreich, starke Familien, Stiftung "Forum Recht"

 

Krings-Brief vom 22. März 2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist 56 Jahre her, dass Deutschland und Frankreich einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag unterzeichnet haben, der die deutsch-französischen Beziehungen nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges auf ein festes Fundament gestellt hat. Die lange Feindschaft wich einer belastbaren Freundschaft, die Frieden für Europa brachte und die Entwicklung der Europäischen Union entscheidend ermöglichte.

In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen, um damit die Freundschaft zu bekräftigen und die Beziehungen zwischen den Parlamenten in Deutschland und Frankreich zu intensivieren.

Dazu wollen wir eine Arbeitsbeziehung schaffen, indem wir eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gründen, die am 25. März 2019 erstmals zusammentritt. Diese Versammlung besteht aus fünfzig Mitgliedern des Deutschen Bundestages und fünfzig Mitgliedern der Assemblée nationale.

Neben einem verbesserten Verständnis der Position des jeweilig anderen, sollen in der Versammlung gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen leichter gefunden werden, die beide Länder und die Europäische Union als Ganzes betreffen.

So soll die parlamentarische Versammlung gemeinsame Positionen zu deutsch-französischen und europäischen Fragen verabschieden, die zum Beispiel auch die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen können. Wichtig ist mir dabei, dass sich diese neue Versammlung stets als Schrittmacher und Unterstützer der EU und niemals als Konkurrenzveranstaltung versteht.


Für starke Familien

Gestern haben wir mit dem Familienstärkungsgesetz ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht. Das Gesetz greift eine unserer zentralen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ziel des Familienstärkungsgesetzes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Mit den vorgesehenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern.

Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“ wollen wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg bringen – Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden.

Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt. Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt.

Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket: Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Lernförderung erfolgt künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch weitere Vereinfachungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket durchsetzen. Eine noch im Gesetzentwurf bestehende Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem zahlen wir beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig nicht nur den konkreten Beitrag –  jedoch höchstens 10 Euro, sondern wir zahlen pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen.

Insgesamt ein Gesamtpaket für unsere Zukunft – unsere Kinder –, das sich uneingeschränkt se-hen lassen kann!   


Gründung der neuen Stiftung „Forum Recht“

Demokratie und Rechtsstaat sind keine Selbstläufer. Sie gilt es, immer wieder aufs Neue zu stärken und – wo nötig – zu verteidigen. Um die im Alltag oft schwer „fassbaren“ Errungenschaften des Rechtsstaates auch für alle Bürgerinnen und Bürger anschaulich zu machen, hat der Bundestag heute ein Gesetz zur Gründung einer Stiftung „Forum Recht“ beschlossen. Es wird damit eine eigenständige Institution, die für alle Altersgruppen die Errungenschaften unseres heutigen Rechtsstaates im Hinblick auf die Geschichte veranschaulicht, geschaffen.

Eingebracht wurde der Gesetzentwurf zur Gründung der Stiftung von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/die Grünen. Geplant ist, dass die Stiftung „Forum Recht“ ein Museum einerseits und ein Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrum für Rechtsthemen andererseits beherbergt. Neben Ausstellungen zum Thema Rechtsstaat mit seinen nationalen wie internationalen geschichts-, gesellschafts- und kulturwissenschaftlichen Bezügen sollen auch digitale Angebote und pädagogische Veranstaltungen betrieben werden. So haben zum Beispiel Schulklassen die Möglichkeit, sich dem für Schüler doch eher ferneren Thema „Rechtsstaat“ von unterschiedlichen Blickwinkeln aus zu nähern und ein Gespür dafür zu bekommen, wie viel es Wert ist, in einem Rechtsstaat aufwachsen zu dürfen.

Sitz der neuen Stiftung soll aufgrund der Nähe zu Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof die Stadt Karlsruhe werden. Dadurch soll die enge Anlehnung der Stiftung an die tagtägliche Rechtsprechungsarbeit zum Ausdruck gebracht werden. Ein weiterer Standort ist Leipzig; hier sitzt unter anderem das Bundesverwaltungsgericht und hier war der Sitz des Reichsgerichts in der Weimarer Republik und im Kaiserreich. Eine vernetzte Öffentlichkeitsarbeit von Wissenschaft, Judikatur und Politik kann einen großen Beitrag dazu leisten, das hohe Ansehen des Rechtsstaates aufrecht zu erhalten. Außerdem sind Kooperationen mit dem Bundesarchiv, dem Haus der Geschichte in Bonn sowie dem Deutschen Historischen Museum Berlin geplant.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings