Krings-Brief vom 15. März 2019

15.03.2019

Die Themen im Überblick:
TSVG, Freiwilligendienst in Teilzeit, inklusives Wahlrecht, Invictus Games

 

Krings-Brief vom 15. März 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern haben wir im Bundestag mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eines der größten Gesetzespakete im Gesundheitsbereich beschlossen, das eine Menge an Verbesserungen für Patientinnen und Patienten mitbringt. Die zentrale Neuerung liegt darin, dass die Terminservicestellen künftig unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 täglich 24 Stunden telefonisch und auch online erreichbar sein werden. Dabei werden nicht nur Termine bei Haus- und Kinderärzten, sondern in Akutfällen auch eine unmittelbare ärztliche Versorgung entweder in einer geöffneten Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz vermittelt.

Als weitere langfristigere Neuerung werden Ärzte, die in unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, künftig über regionale Zuschläge besonders unterstützt und Hausbesuche besser vergütet. So wollen wir die Attraktivität von „Landarztpraxen“ steigern und erreichen, dass vor allem mehr junge Ärzte eine Praxis auf dem Land übernehmen und so die Versorgung der Patienten eine deutliche Verbesserung erfährt.


Freiwilligendienst in Teilzeit

Bereits vor einigen Monaten hat unsere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in ihrer damaligen Position als CDU-Generalsekretärin eine Debatte um die (Wieder-)Einführung einer Wehr- und Dienstpflicht für alle Schulabgänger angestoßen. Eine allgemeine Dienstpflicht wäre allerdings unserem Grundgesetz und unserem Staatsverständnis unvereinbar. Wir wollen stattdessen auf das freiwillige Engagement junger Menschen setzen und Möglichkeiten schaffen, um das Erfolgskonzept Freiwilligendienst weiter auszubauen. In der Folge haben wir gestern im Bundestag einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten,  der die Ableistung von Freiwilligendiensten in Teilzeit einführen soll.

Jährlich leisten ca. 100.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst, d.h. entweder ein Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ab. Wer einen Freiwilligendienst absolviert, tut der Gesellschaft etwas Gutes, bildet sich persönlich fort und kann sich beruflich orientieren. Bisher war es jedoch nur möglich, diesen Dienst in Vollzeit zu absolvieren. Menschen mit psychischer oder physischer Behinderung oder Menschen, die familiär durch die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen zeitlich gebunden sind, war es entsprechend bisher nicht möglich, ein freiwilliges Jahr ableisten zu können.

Das neue Gesetz begründet keinen Anspruch auf Teilzeit, sondern schafft die Möglichkeit, bei Vorliegen gewichtiger Gründe sowie der Zustimmung aller Beteiligten (Einsatzstelle, ggf. Träger und Freiwilligender) die Arbeitszeit zu reduzieren. So können in Zukunft auch Menschen, die an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie einem Integrationskurs teilnehmen, ein freiwilliges Jahr machen. Das wiederum leistet zudem einen weiteren Beitrag zur Integration, die bekanntlich am besten durch die Eingliederung in eine feste Arbeitsorganisation gelingt. 

  
Inklusives Wahlrecht

In den letzten Tagen wurde in der Presse immer wieder Resümee aus dem ersten Jahr der aktuellen Großen Koalition gezogen und die Ergebnisse waren durchaus unterschiedlich. Lassen wir die Personaldebatten einmal außer Acht, dann kann man feststellen, dass wir bereits einen bemerkenswerten Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele erreicht haben oder auf einem guten Weg dahin sind. Eines dieser Vorhaben ist die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, dass wir heute auf gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen im Bundestag beraten haben.

Der Antrag sieht vor, dass Personen, für die eine Vollbetreuung angeordnet ist, nicht mehr pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Es wurde ein Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und der Sicherung der Wahlkorrektheit gefunden. Wir haben es uns dabei nicht leicht gemacht. Nun können wir einen verfassungskonformen Entwurf zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorlegen. Das zu beschließende Gesetz wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten und damit erstmals für die nächste Bundestagswahl gelten.


„Invictus Games“ in Deutschland

Ein sehr besonderes Thema stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums: Die „Invictus Games“, ein paralympisches Sportereignis für physisch und psychisch versehrte Soldaten soll nach Deutschland, aller Voraussicht nach Düsseldorf, geholt werden. Die „Invictus Games“ gehen auf eine Initiative von Prinz Harry aus Großbritannien zurück und fanden erstmals im September 2014 in London statt. Inzwischen fanden die Spiele bereits viermal statt, zuletzt 2018 im australischen Sydney, wo rund 500 versehrte Soldatinnen und Soldaten aus 18 Staaten in 12 Disziplinen kämpften. Doch es geht bei diesem Ereignis nicht primär um sportliche Höchstleistungen. Die „Invictus Games“ wurden ins Leben gerufen, um die Lebenssituation versehrter Soldatinnen und Soldaten in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und ihnen damit eine größere Anerkennung zuteilwerden zu lassen. Die Spiele nach Deutschland zu holen würde für deutschen Soldaten ein deutliches Signal der Wertschätzung geben. Gleichzeitig würde dies für mehr Anerkennung für den geleisteten Dienst und die dadurch erlittenen psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen sorgen.
 

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings